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Zum Beispiel Handy nur mit Headset benützen und Installation eines WLAN-Senders direkt im Schulzimmer. Zudem habe zu keiner Zeit eine akute Todesgefahr bestanden. Die Anzeiger hätten ja in ihrer Anzeige selber festgehalten, dass Hirntumore erst nach 5 bis 10 Jahren Latenzzeit ausbrechen würden, wenn überhaupt.
Gegen diesen skandalös anmutenden Entscheid erhob Gigaherz am 4. Februar 2010 Beschwerde bei der nächst höheren Instanz, der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz. Dabei wurde nochmals darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsrichter gar nicht im Stande war, festzustellen, ob der Grundstein zu einem Hirntumor (Schä- digung der DNA) bei einem oder mehreren Kindern nicht bereits gelegt wurde und der langsame, Jahre dauernde Todesprozess nicht bereits begonnen habe.
Auch Staatsanwalt Benno Annen wollte sich mit diesem Thema seine Karriere nicht versauen und entschloss sich, derart in die Enge getrieben, wie 5 Wochen zuvor in einem anderen Fall schon das Bundesgericht, den Notausgang zu nehmen und dem Verein Gigaherz kurzerhand die Legitimation zur Beschwerdeführung abzusprechen. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1579.
Nach schwyzerischer (kantonaler) Strafprozessordnung besitze nur das Opfer, also ein 10-11 jähriges Kind das Recht, gegen den Entscheid des Untersuchungsrichters zu rekurrieren. Dem Verein Gigaherz stehe keine Geschädigten-Stellung zu, ent- schied Benno Annen. Damit Basta.
Die Täter sind jetzt in den Akten festgehalten
Bei Gigaherz hat man von Beginn weg damit gerechnet, dass die Strafver- folgungsbehörden des Kantons Schwyz kaum den Mut aufbringen würden, gegen die milliardenschwere Mobilfunklobby zu ermitteln. Denn dass diese hinter diesem skru- pellosen Versuch an lebenden Kindern steht, ist absolut klar. So etwas kann ja einem gesunden Menschengehirn unmöglich entspringen.
Gigaherz ging es mit dieser Aktion als minimales Ziel darum, die Verantwortlichen aktenkundig zu machen. Dies dürfte indessen einwandfrei gelungen sein. Die Opfer, falls solche entstehen, werden bei Ausbruch des Hirntumors nach der Latenzzeit von 10 Jahren ohnehin erwachsen und handlungsfähig sein und so rasch und bequem auf die Täter und die fehlbaren Behördenmitglieder und Amtsträger zugreifen kön- nen. Wir von Gigaherz möchten dann nicht in deren Haut stecken.
Das BAKOM darf weiterhin heissen Käse servieren
Das Departement Leuenberger schützt das Verprassen von Steuergeldern durch das Bundesamt für Kommunikation, anlässlich von heissen Nächten mit den Mobilfunkbetreiberinnen.
Vorgeschichte:
Am 5.10.2009 reichte der Verein Gigaherz.ch beim Departement Leuenberger eine Beschwerde gegen die Bieler Kommunikationstage ein, in welcher es vor allem um die dazwischen liegende Comnight ging, anlässlich welcher Mitarbeiter des BAKOM in einer Verbrüderungsfeier den Mobilfunkbetreibern heissen Käse auf die Teller stri- chen. Eine grössere Unterwürfigkeit hätten sie kaum noch demonstrieren können!
 






















































































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