Page 5 - 70. Rundbrief
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Das Schweizerische Strafgesetzbuch verbietet in Art. 312 Mitgliedern einer Behörde oder Beamten unter Androhung einer Strafe bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Zucht- haus sich oder anderen einen unrechtmässigen Vorteil oder anderen einen Nachteil zuzufügen.
Mit der Durchführung dieser Propagandaveranstaltung wird unter Zuhilfenahme von Steuergeldern der Mobilfunkindustrie zweifelsfrei ein unrechtmässiger Vorteil gegen- über den Anbietern von Festnetzdiensten, im Besondern den Erstellern von Glasfa- sernetzen zugefügt und dem gesamten Schweizervolk ein schwerwiegender gesund- heitlicher Schaden. Denn das Antennennetz wird täglich dichter und die nichtionisie- rende gesundheitsschädigende Strahlung nimmt von Tag zu Tag zu.
Es ist ferner völlig unzutreffend, dass die Schweiz schon heute 10mal strengere Grenzwerte als das benachbarte Ausland hat. Diese angeblich 10mal strengeren Werte beruhen einzig auf einer andern Erfassungsart als im Ausland. Diese 10mal strengeren Schweizer-Werte gelten nämlich nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung. Und Orte empfindlicher Nutzung befinden sich entweder im Innern von Ge- bäuden und/oder unterhalb der vertikalen Senderichtung, so dass dort die Strahlung ohne jegliches Dazutun der Mobilfunkbetreiber, das heisst, aus rein physikalischen Gründen, ganz von selbst auf 10% zurückgeht. Dieselbe Reduktion findet sich auch im Ausland, ohne jegliche staatliche Regulierung. Die Mär von den 10mal tieferen Grenzwerten entpuppt sich bei genauerem Hinsehen und mit den nötigen Fach- kenntnissen als grandioser Schwindel.
Antrag:
Herr Bundesrat Leuenberger, Vorsteher des Departementes Umwelt, Verkehr und Energie wird hiermit ersucht, dem BAKOM, resp. dessen Mitarbeiter die Durchführung oder auch die Mitgestaltung solcher Propagandaveranstaltungen wie die Comdays zu untersagen.
Vor allem wäre dafür zu sorgen, dass unter keinen Umständen für solch üble Pro- pagandaaktionen Steuergelder eingesetzt werden. Die Direktion und die fehlbaren Mitarbeiter des BAKOM seien zur Rechenschaft zu ziehen.
Mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Epilog: Die Aufsichtsbeschwerde wurde bis heute (17.12.09) nicht beantwortet. Dafür entnehmen wir aus einer Festbeschreibung des Werbeclubs Biel über Hildegards unvergesslichen Erlebnisse anlässlich der Comnight:
Die Mitarbeiter des Bundesamtes für Kommunikation servierten den hohen Gästen persönlich den heissen Käse auf ihre Teller.
Schlimmer könnte eine Aufsichtsbehörde ihre Unterwürfigkeit gegenüber den Draht- los-Wahnsinnigen kaum mehr demonstrieren. Unglaublich, was da abläuft!
Jetzt wird es interessant, was das Bundesgericht zu solchen Verbrüderungsaktionen sagen wird. Jedenfalls werden wir von Gigaherz beantragen, sämtliche BAKOM-Gut- achten und Stellungnahmen aus den Akten zu werfen. Denn bisher hat das Bundes- gericht stets betont, es brauche keine externen Gutachter, die glaubwürdigsten Aussagen kämen vom BAKOM(!)






















































































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