Page 14 - 70. Rundbrief
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dies aus dem Änderungstext nicht direkt hervorgehe - den Bau von Antennen einzu- schränken oder gar zu verunmöglichen, das Bundesgericht diese ablehnen würde. Umweltschutzgesetz, Fernmeldegesetz, Fernmeldeverordnung und Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) liessen ihm genügend Ermes- sensspielraum dazu. Ämisegger verstieg sich einmal sogar dazu, die Bezeichnung “dumme Initiativen“ zu gebrauchen.
Sehen Sie dazu nach unter http://www.gigaherz.ch/1269
Das viel gerühmte und oft zitierte Bundesrecht, welches angeblich den Aufbau des Antennenwaldes inmitten von Wohnquartieren erlaube, ja die Mobilfunkbetreiber sogar dazu verpflichte, beruht demnach lediglich auf dem Ermessensspielraum eines Bundesrichters. Es sind nämlich immer, ohne Ausnahme die Bundesrichter Ämiseg- ger und sein Sozius Ferroud, welche am Bundesgericht die Mobilfunkfälle behan- deln. Nur so war es möglich, im Laufe der letzten 10 Jahre den Gemeinden in Sa- chen Mobilfunkantennen ihre Planungshoheit sukzessive wegzunehmen und Schritt für Schritt auf angeblich übergeordnetes Bundesrecht umzubiegen. Dabei kam es oft zu grotesken juristischen Ergüssen, wie etwa diesem, dass Antennenmaste, die auf einem Hausdach stehen, nicht als Gebäudeteil zu betrachten seien, die dazugehö- renden Schaltschränke mit den Sende- und Empfangsapparaturen dagegen schon. Damit wurden klare Richtlinien in den Gemeindebaureglementen hinterlistig ausge- hebelt. Mit der Argumentation, freistehende Antennenmaste seien keine Gebäude und würden weder Höhenbeschränkungen noch Grenzabständen unterliegen, ging es dann weiter.
Kurzum: Heute sind wir so weit, dass die Gemeinden in Sachen Mobilfunkplanung sozusagen nichts mehr zu sagen haben. Der Grund für dieses bundesgerichtliche Aushebeln von Gemeindebaureglementen war, dass hunderte von Gemeinderäten den in der NISV festgeschriebenen Strahlungsgrenzwerten überhaupt nicht trauten und mit Gemeindebauvorschriften ihre Bürger und Bürgerinnen vor Strahlenschäden schützen wollten
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Mit einer parlamentarischen Initiative möchten Nationalrat Christian van Singer und 55 Mitunterzeichner den Gemeinden per Gesetzes- oder Verordnungsänderung ihre angestammte Planungshoheit in Sachen Mobilfunkantennen zurückgeben. Den genauen Wortlaut der parlamentarischen Initiative und die Liste der Mitunter- zeichner finden Sie unter: http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090438
Etwas über die Vorgeschichte der Initiative mit Kommentar unter
http://www.gigaherz.ch/1507
Van Singer verlangt gleichzeitig auch noch, dass auf allen Geräten, die elektromag- netische Strahlung erzeugen, die exakte Strahlenbelastung aufgedruckt werden muss. Konsumenten sollen ihre Strahlenbelastung so auswählen können.
   
























































































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