Page 2 - 70. Rundbrief
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Petition für weniger Funkstrahlung
9 mobilfunkkritische Organisationen der Schweiz haben sich letzten Herbst zur Un- terstützung der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Christian van Singer zu einem Petitionskomitee zusammengeschlossen.......................................Seite 13
Einladung zur Generalversammlung
Diese findet am 30. Januar 2010 im reformierten Kirchgemeindehaus in Thalwil statt. Voranmeldung ist erwünscht................................................................Seite 16
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Sender Zürichberg – Eine helvetische Komödie ist zu Ende
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich darf nicht gegen kantonale Baubehörden ermitteln. Die zuständigen Politiker verbieten ihr dies.
Haben Sie gewusst, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft beim Kantonsrat ein Ge- such stellen muss, um gegen Behörden wegen Urkundenfälschung, Amtsmissbrauch und Begünstigung ermitteln zu dürfen?
So unglaublich dies klingt, es ist kein Witz! Das funktioniert tatsächlich so. Schliesslich leben wir in einem Rechtsstaat und nicht in einer Bananenrepublik. Mit Schreiben vom 5. November 09 teilt uns (Gigaherz) die Geschäftsprüfungs- kommission des Kantonsrates mit, dass sie der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung nicht erteilt habe.
Zur Vorgeschichte (siehe auch 69. Rundbrief):
Auf die Fussball-Europameisterschaft 08 hin wollte die Swisscom auf den beste- henden Sendemast Zürichberg eine weitere Sendeantenne mit einer abgestrahlten Leistung von 10‘000Watt ERP für die Übertragung von Fernsehprogrammen auf Handys (DVB-H) aufpflanzen. Da diese Leistung die bisher dort installierten Anlagen um das 4-fache übertraf, legten etliche Anwohner Rekurs bei der Baurekurskom- mision des Kantons Zürich gegen diese Bauvorhaben ein. Auch Gigaherz machte erstmals von seinem Verbandsbeschwerderecht Gebrauch.
Dadurch hätte sich eine Verzögerung des Baubeginns ergeben und der Sender Zürichberg wäre bei Beginn der Fussball-Europameisterschaft für das Fernsehen auf den Handys nicht in Betrieb gewesen. Er war es aber trotzdem. Was war gesche- hen? Bei der Bausektion der Stadt Zürich holte man eine alte Baubewilligung aus dem Jahr 06 aus dem Archiv und setzte dort unter der Rubrik TV-Sender ganz einfach noch einmal zusätzliche 10‘000Watt ein. Fertig!
Weder die Baurekurskommission, noch der Regierungsrat des Kantons Zürich mochten hier ein ungesetzliches Verhalten erkennen und wiesen die Begehren um sofortige Einstellung des Sendebetriebes ab. Dies erst noch im Wissen um eine Grenzwertüberschreitung auf den Waldspielplätzen rund um den Sendeturm, als Fol- ge der neuen Antennen für das Handy-Fernsehen. Moos, Tannzapfen, Fallholz, Rin- de und farbige Steine genügten den Kindern nicht zum Spielen, entschieden die





















































































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