Page 10 - 69.Rundbrief
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Dadurch hätte sich eine Verzögerung des Baubeginns ergeben und der Sender Zürichberg wäre bei Beginn der Fussball-Europameisterschaft für das Fernsehen auf den Handys nicht in Betrieb gewesen.
Er war es aber trotzdem. Was war geschehen?
Bei der Bausektion der Stadt Zürich holte man eine alte Baubewilligung aus dem Jahr 06 aus dem Archiv und setzte dort unter der Rubrik TV-Sender ganz einfach noch einmal zusätzliche 10‘000Watt ein. Fertig!
Diese raffinierte Urkundenfälschung wäre kaum aufgefallen, hätte der gewissenhafte Beamte auf der Bausektion nicht auch noch gleich das Änderungsdatum vom 8.Mai 2008 einge- stempelt.
Die Baurekurskommission konnte sich Zeit lassen mit der Behandlung der Rekurse. Am 14. November 08 wies sie alle wohlbegründeten Argumente der Anwohner ab. Unter anderem ging es um Grenzwertüberschreitung der Strahlung auf einem Kinderspielplatz. Dem Verein Gigaherz wurde beschieden, ein Verbandsbeschwerderecht im Kanton Bern erlaube noch lan- ge nicht, im Kanton Zürich tätig zu werden, selbst dann nicht wenn ein beträchtlicher Teil der Mitglieder Zürcher seien.
Auf das Begehren um sofortige Einstellung des illegalen Sendebetriebes trat die Baurekurs- kommission gar nicht erst ein.
Alle Baubewilligungen sind ungültig!
Darauf hin gelangten die Anwohner mit einer Verwaltungsbeschwerde an das Verwaltungs- gericht des Kantons Zürich. Dieses erklärte am 6. April 2009 alle auf dem Zürichberg aus- gestellten Baubewilligungen für ungültig. Die Swisscom rekurrierte gegen dieses Urteil nicht an das Bundesgericht. Das heisst, die Swisscom verfügte auf dem Zürichberg spätestens ab 10. Mai 2009 über keine gültige Baubewilligung mehr und hätte den Sendebetrieb an diesem Datum einstellen müssen. Nichts dergleichen geschah. Es wurde munter weitergesendet.
Aufsichtsbeschwerden bringen nichts
Die Aufsichtsbeschwerden von Gigaherz beim Regierungsrat des Kantons Zürich sowie beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als Oberaufsichtsbehörde fruchteten nichts. Anstatt eine sofortige Abschaltung des Senders zu verfügen, gab der Regierungsrat die Aufsichtsbe- schwerde zwecks weiterer Abklärungen und Stellungnahme an die Bausektion der Stadt Zürich zurück. Dies, obschon es gar nichts mehr abzuklären gibt. Denn im Urteil des Verwaltungsge- richtes vom 6. April 09 ist alles des Langen und Breiten dargetan. Auf dem Zürichberg besteht ganz einfach keine gültige Baubewilligung.
Das Bundesamt für Kommunikation dagegen fand es nicht einmal für nötig, die Auf- sichtsbeschwerde zu beantworten.
Die Antwort des BAKOM kam erst nach Androhung einer Strafanzeige beim Bundesstrafgericht wegen Amtsmissbrauch und ungetreuer Geschäftsführung.
Trotz eindeutigem Urteil des Verwaltungsgerichts schreibt das BAKOM:
„Zum heutigen Zeitpunkt kann beweismässig nicht davon ausgegangen werden, dass sich die Konzessionärin nicht an das geltende Recht halten würde.“ Fast wäre man dazu verleitet, wie- derum den Spruch von der Kälberblindheit, welche angeblich auf die Bundesämter überge- griffen haben soll, loszulassen.
Bei Gigaherz war nun die Geduld erschöpft.
Am 11.8.09 reichte Gigaherz beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Strafanzeige gegen das BAKOM und den Regierungsrat des Kantons Zürich ein. Gigaherz schrieb:
Die Weigerung des BAKOM und des Regierungsrates des Kantons Zürich, eine sofortige Ein- stellung des Sendebetriebes zu verfügen, erfüllen unseres Erachtens den Tatbestand des

















































































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