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Aufsichtsbeschwerde eingereicht
Der Verein Gigaherz hat gestern, am 4. September 09 beim Vorsteher des Bildungsdeparte- ments des Kantons Schwyz, Herrn Regierungsrat Walter Stählin eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Schulrat der Gemeinde Arth-Goldau, die Schulleitung der Projektschule Goldau und den Projektleiter Beat Döbeli eingereicht und die sofortige Einstellung dieses verantwortungs- losen Versuches verlangt.
Die Begründung:
Wir sehen in diesem Versuch einen Verstoss gegen Art 123 und Art 125 des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Das heisst, eine strafbare Handlung gegen Leib und Leben. Im Besonderen wird eine vorsätzliche, eventuell fahrlässige Körperverletzung an 11-jährigen Kindern began- gen. Speziell wird hier der Grundstein für spätere Hirntumore gelegt.
Neueste wissenschaftliche Studien zeigen ganz klar, dass für Kinder durch den Handyge- brauch ein 20 bis 200 mal erhöhtes Hirntumorrisiko, sowie weitere Gesundheitsrisiken beste- hen.
Für die Beschwerde wurde folgendes Beweismaterial verwendet:
Auszug aus Cellphones and Brain Tumors, Aug. 2009, Seite 25.
Auszug aus Erstem Kapitel der Bio-Initiative, Aug.2007, Seiten 14 und 15
Siehe unter http://www.gigaherz.ch/media/PDF_1/bioinitiative-zusfass.pdf
Sowie folgende Beiträge aus unserer Internetseite, welche sich ausnahmslos auf wissen- schaftliche Arbeiten oder auf Behördenmitteilungen abstützen:
http://www.gigaherz.ch/1233 Bei Anruf Hirntumor
http://www.gigaherz.ch/1295 Mobiltelefonieren ist gefährlicher als Rauchen http://www.gigaherz.ch/1393 Wissenschaftler warnen US-Kongress vor Krebsrisiko http://www.gigaherz.ch/1401 Warnung der russischen Strahlenschutzkommission http://www.gigaherz.ch/1478 Erklärung der Association pour la Recherche Thérapeutique Anti- Cancéreuse
Es kann ausgeschlossen werden, dass die Verantwortlichen für diesen Versuch an der Schule Goldau noch nie etwas von diesen Warnungen gehört haben. Ihr Vorgehen muss des- halb als besonders verwerflich bezeichnet werden.
Ursprünglich war vorgesehen, direkt gerichtlich, das heisst strafrechtlich, gegen die Verant- wortlichen dieses Versuches vorzugehen. Gigaherz möchte jedoch vor Eröffnung eines Straf- verfahrens den Beteiligten, in Form einer Aufsichtsbeschwerde, Gelegenheit geben, die Sache gütlich zu regeln, das heisst, den Versuch freiwillig abzubrechen.
Und die Eltern schauen einfach zu
Gemäss Projektleiter Professor Dr. Dr. Beat Döbeli sei der Versuch mit den Eltern der 11- jährigen Kinder abgesprochen worden. Die einzigen Einwände seien gewesen, dass man auch den jüngeren und älteren Geschwistern ein Gratis-Handy zum Gratisgebrauch abgeben müsste, damit in der Familie aus Neid keine Unstimmigkeiten entstehen würden... Für die Mobilfunkanbieter besteht also weiterer Handlungsbedarf.
      

















































































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