Page 6 - 68.Rundbrief
P. 6

6
Die Bankrotterklärung:
Der Staat ist nicht fähig die Mobilfunkindustrie wirksam zu kontrollieren und den Schutz der Bevölkerung vor Mikrowellenstrahlung durchzusetzen. Das Bundesgericht findet lapidar: Die Eigenverantwortung der Mobilfunkbetreiber sei für das Funktionieren der QS-Systeme unabdingbar, denn der Staat könne unmöglich alle 10‘000 Basisstationen kontrollieren. Das ist eine Bankrotterklärung vor den Kräften der finanzstarken Industrie. Eine Eigenverantwortung sollte man einmal beim Verkehr einzuführen versuchen. Jeder Verkehrsteilnehmer meldet per Formular Ende Monat dem Strassenverkehrsamt wann und wo er wie viel und wie lange zu schnell gefahren ist. Oder wann und wo er mit wie viel Alkohol am Steuer gesessen hat.
Weitere Infos zum Qualitätssicherungssystem finden Sie unter:
http://www.gigaherz.ch/1293 http://www.gigaherz.ch/1337 http://www.gigaherz.ch/1466
Die Gesundheitlichen Schädigungen.
Ausführlich wurde von den Klägern dargelegt, dass das BAFU sich ihnen gegenüber schriftlich geäussert habe, dass man das Forschungsprogramm NFP 57 im Jahre 2010 abwarten wolle. Also keine Resultate vor 2011. Unabhängige Studien wie Naila, Salford et al. Bioinitiative und die Erkenntnisse des Dr. Hässig mit den Missgeburten im Stall Sturzenegger, verursacht durch die Orange Antenne, waren der Beschwerde beigelegt worden.
Das Bundesgericht dazu: Das BAFU könne nicht jede Studie sofort kommentieren, habe eine öffentliche Datenbank Elmar und die Entwicklung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes und der Risikoabschätzung sei ein langsamer Prozess, der im Zeithorizont von Jahren und nicht von Tagen ablaufe. Der Rhythmus sei ausreichend.
Klar ausreichend für einen ungestörten Endausbau der Mobilfunknetze, hat das Bundesgericht anzufügen vergessen
Dann entscheidet das Bundesgericht weiter, Eine Abwägung des öffentlichen Interesses an einer preiswerten Mobilfunkversorgung von hoher Qualität sei höher zu gewichten als noch nicht abschätzbare Risiken.
Die von den Beschwerdeführenden eingereichten Beweisunterlagen, wie die Swisscom- Patentschrift zu WLAN und Bio-Initiative enthalte keinerlei neuen Erkenntnisse. Von all den zu den Akten gegebenen Studien erfülle einzig die NAILA- und SALFORD-Studien die Kriterien der Wissenschaftlichkeit. Die Bio-Initiative dagegen liefere keine neuen Fakten.
Dann kommt wieder der blödsinnige Spruch, dass eine Studie nur dann anerkannt werde, wenn es dazu keine Gegenstudien mehr gebe. Bei den finanziellen Anreizen, welche die Mobilfunkbetreiber gegenwärtig charakterlich schwachen Wissenschaftlern anbieten, ein Ding der Unmöglichkeit. Sehen sie auch unter http://www.gigaherz.ch/1185 nach
Nicht fehlen darf wiederum die Bemerkung, dass die Anlagegrenzwerte sich nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten und wirtschaftlicher Tragbarkeit zu richten habe und nicht nach bestimmten Verdachtsschwellen, sprich medizinischen Erkenntnissen.
Der Mietvertrag und die Baupläne im beschriebenen Verfahren, wurde von einer schwer dementen, über 90-jährigen Insassin eines Alters-Pflegeheims unterschrieben und deshalb von den Beschwerdeführern angefochten. Etliche Unterschriften fehlten sogar. Dazu meint das Bundesgericht lediglich, es stehe den Beschwerdeführern nicht zu, die Frage der Zurechnungsfähigkeit der Standortgeberin zu thematisieren. Punkt.
    




















































































   4   5   6   7   8