Page 5 - 68.Rundbrief
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Da das Parlament dem Antrag der Wirtschaftsverbände eine Abfuhr erteilt hat, muss nun die Regierung innerhalb von drei Monaten eine Volksabstimmung anordnen und die Liechtensteiner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben endgültig das letzte Wort in Sachen Mobilfunk. Somit ist mit einem äusserst spannenden und für ganz Europa wegweisenden Abstimmungskampf zu rechnen.
Bundesrichter mit Röhrenblick
Die Kläger gegen Mobilfunkantennen sind sich ja einiges gewohnt an Skandalurteilen unserer
Richter. Was jetzt kommt stellt einen vorläufigen Höhepunkt dar. Geht es überhaupt noch schlimmer?
Von unserem Basler Korrespondenten, 7.5.08
Ein Paradebeispiel des eingeengten juristischen Röhrenblicks, alle Signale der gesundheitlichen Schädigung der Mikrowellenstrahlung und des menschlichen Anstandes missachtend, bildet das Urteil 1C_282/2008 vom 7. April 2009. Den Beschwerdeführenden eröffnet am 24.April 09
Wir wollen nicht das Bundesgericht als solches kritisieren. Jedoch die Herren Bundesrichter Féraud, Aemisegger und Raselli. Diese haben mit einem einzigen Aufwasch eine lange Beschwerdereihe abgelehnt, dringende Fragen der Bürger nicht beantwortet und Thesen und Aussagen von Bundesbehörden, die eher dem eigenen Rechtfertigungsgedanken als der Logik entspringen, übernommen.
Das Qualitätssicherungssystem wurde gründlich analysiert und schöngeredet. Etliches auch bemängelt, nur gerade mal 376 Anlagen von über 10'128 seien getestet worden und die Bevölkerung habe keine absolute Sicherheit, dass die bewilligten Werte nicht überschritten würden.
Das Bundesgericht schreibt da das allermeiste den Erfindern des Systems ab, die auch noch gleich selber den Prüfbericht geliefert haben.....
Bei der Evaluation der Qualitätssicherungssysteme für Mobilfunksendeanlagen, so das Bundesgericht, wurde zwar festgestellt, dass bei einem Viertel der 376 geprüften Anlagen inkonsistente Daten festgestellt wurden und „nur“ 8% nicht bewilligungskonform betrieben wurden.
Hier findet das Bundesgericht mit inkonsistenten Daten einen neuen Fachausdruck in der Softwarewelt. Als inkonsistenten Stuhlgang bezeichnet beispielsweise der Arzt Verstopfung und Durchfall. Was bedeutet nun der Ausdruck inkonsistente Daten? Datenverstopfung oder Datendurchfall? Wenigstens stinkt‘s hier nicht. Höchstens zum Himmel.
Dann wird kräftig weiter abgeschrieben: Wie das BAFU in seiner Vernehmlassung überzeugend darlegt ist die Eigenverantwortung eine wesentliche Voraussetzung und unverzichtbar.
Das Fazit:...... weder der Evaluationsbericht noch die daran anknüpfende Kritik der Beschwerdeführer sollen ein Grund sein auf die Kontrolle durch bauliche Massnahmen (Hardware Kontrolle) zurückzukommen.





















































































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