Page 4 - 68.Rundbrief
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 Multimedia- und Breitbanddienste sind auch unterhalb 0.6V/m möglich
Dass auch unterhalb der angestrebten 0.6V/m Multimedia- und Breitbanddienste betrieben werden können, beweist der Schweizer Mobilfunkanbieter Sunrise-TDC. Dieser versucht jetzt auf der Schweizer Seite dem Rhein entlang einige Antennen aufzustellen, deren Strahlung für Liechtenstein bestimmt ist.
Wir haben exakte Zahlen und Fakten aus einer in Räfis geplanten Anlage, welche
zur Hauptsache für Liechtenstein bestimmt ist.
 Im Gegensatz zu Liechtenstein, wo die Datenblätter von Mobilfunkanlagen immer noch als Staatsgeheimnis gehütet werden, müssen diese in der Schweiz öffentlich gemacht und an alle interessierten Kreise Kopien davon abgegeben werden. So auch an uns, weil wir von Anwohnern der geplanten Anlage in Räfis um fachtechnische Hilfe gebeten wurden.
Die geplante Anlage in Räfis ist als eine reine UMTS-Anlage für Breitband- und Multimediadienste konzipiert und strahlt mit einer Leistung von nur 600Watt ERP in Richtung Buchs (Schweiz) und mit einer Leistung von 2100Watt ERP in Richtung Vaduz-Schaan (Azimut 80°) An der Landesgrenze kommen davon noch 0.26V/m an und auf der Hauptstrasse Vaduz- Schaan sind es noch 0.15V/m. Mit diesen 0.15V/m will also TDC-Sunrise Schweiz, den Liechtensteinischen Mobilfunkanbietern Kunden abjagen. Na Also! Geht doch!
Liechtenstein: Bald 0.6V/m-Volksabstimmung?
Eine Volksabstimmung über die Mobilfunkgrenzwerte wird wahrscheinlich. Die vom Landtag im
Mai 2008 beschlossene Grenzwertsenkung auf 0.6V/m ab dem Jahre 2013 soll auf Antrag der Wirtschaftsverbände wieder rückgängig gemacht werden.
Die 4 Wirtschaftsverbände des Fürstentums, das heisst, die Wirtschaftskammer, die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, der Bankenverband sowie die Treuhändervereinigung sind offensichtlich entweder auf die Propagandamaschinerie der Mobilfunkindustrie hereingefallen oder deren Erpressungsversuchen erlegen.
Anlässlich einer Medienkonferenz informierten am 15.Juni die Wirtschaftsvertreter dass aus diesem Grund eine Gesetzesinitiative lanciert worden sei. Artikel 34 und 71 des Umweltschutzgesetzes, in denen die geplante Grenzwertsenkung verankert sind, sollen auf ihren Antrag hin wieder aufgehoben werden und die Grenzwerte wieder auf dem mit der Gesundheit nicht verträglichen Wert von 6V/m, wie in der Schweiz angehoben werden. Dies angeblich um die Zukunft der Landes zu sichern. (!)
Eine Volksabstimmung im November oder Dezember ist wahrscheinlich
Die Regierung (Exekutive) hat bereits bestätigt , dass der Antrag der Wirtschaftsverbände gesetzeskonform sei und dass dieser im Juni-Landtag (also in der Legislative) behandelt wurde.





















































































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