Page 7 - 68.Rundbrief
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Damit dürfte den Mobilfunkbetreibern für die Standortsuche ihrer Antennen der Weg über den Besuch von Demenzabteilungen in Alters-Pflegeheimen endgültig geöffnet worden sein! Dieses bereits mehrfach praktizierte, unglaubliche Vorgehen wurde von Gigaherz schon öfters kritisiert, von einer breiten Mehrheit der (anständigen) Bevölkerung jedoch schlicht nicht für möglich gehalten. Mit dem vorliegenden skandalösen Bundesgerichtsentscheid, dürfte nun der Beweis für solche himmelschreiende Machenschaften erbracht worden sein. Die Standortaquisiteure erscheinen mit einem Köfferchen voller Banknoten und: Tschau Sepp, hier unten rechts kannst Du für das grosszügige Geschenk unserer Firma quittieren. Und schon ist ein Mietvertrag für 15 Jahre unterschrieben.
Die Unterschrift der einwilligenden Person wurde also einer demenzkranken Pflegeheiminsassin „abgeluchst“. Zahlreiche Unterschriften fehlten gänzlich. Die Beschwerdeführer haben das von Anfang an beanstandet und mussten verwundert erleben wie die jeweiligen Instanzen reagierten.
Im Baudepartement BS überging man diesen Teil der Beschwerde.
Die Baurekurskommission meinte, es sei „formaljuristisch überspitzt“ diese Unterschriften nachträglich einzuholen.
Das Basler Appellationsgericht liess keine Zeugenbefragung zu und verlangte, dafür sei ein separates Gerichtsverfahren anzuheben.
Das Bundesgericht machte sich die Sache noch einfacher und machte in „Beweislastumkehr“. Die Beschwerdeführer hätten nirgends behauptet die Unterschriften seien per se nicht gültig oder unwirksam und ferner dazu nicht legitimiert, die Urteilsfähigkeit zu thematisieren.
Nun wie kann man fehlende Unterschriften als ungültig oder unwirksam nachweisen?
Wer kontrolliert dann überhaupt die Behörden und die Gerichte??
Das Bundesgericht hat folglich Folgendes entschieden:
• Dass die Erkenntnisse der Mobilfunkbetreiberin Swisscom über Krebs und Erbsubstanzbrüche, die seit dem Jahre 2003 bekannt sind, ignoriert werden dürfen.
• Dass die Menschen die näher als 400 Meter bei einem Mobilfunksender leben ein über 3 mal höheres Risiko für Krebs haben dürfen. (Naila Studie)
• Dass schon bei kurzfristiger Exposition von 2 Stunden Albumin, Eiweissablagerungen im Hirn entstehen dürfen. Wieso soll das bei Menschen anders sein als bei den Tieren? (Salford- Studie)
• Dass die Frage nicht beantwortet wird, wieso beim Bauer Sturzenegger die Kühe missgebildete Kälber mit Katarakt bereits bei 0.12 – 0,86 V/m zur Welt brachten und die Bewohner der OMEN in diesem Fall mit 5,9 V/m bestrahlt werden dürfen.
• Dass die Liechtenstein-Grenzwertregelung von 0,6 V/m ja noch keine Resultate aufweise.
• Dass Unterschriften nicht geprüft werden müssen, egal von welcher Instanz.
Jetzt wissen wir auch wieso die ELMAR Datenbank keine Tierstudien berücksichtig, denn dann müsste man ja handeln. Also abwarten bis wir dasselbe bei den Menschen in genügender Menge und statistisch signifikant vorfinden. Vielleicht sind dann halt ein paar schon verblödet oder tot.
Diese Frage stellt sich dem gewöhnlichen Bürger:
Wieso brauchen wir eigentlich ein Bundesgericht, dass die BAFU Thesen einfach abschreibt und deren Stellungnahmen als sakrosankt übernimmt. Den eigenen Denkapparat einzuschalten und die wirklichen Gefahren, die die Kläger beschreiben nicht einmal zu lesen und vielleicht zwei Minuten darüber nachzudenken im Stande ist? Was die Bundesrichter wohl machen werden, wenn die beschriebenen Schädigungen bei einer ihrer Familien auftauchen?
















































































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