Page 15 - 68.Rundbrief
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Vertreter der UVEK-Bundesämter, Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, der SBB, der Projektierungsbüros, der betroffenen Kantone und 1 gemeinsamer Vertreter der 5 grossen Umweltorganisationen, USOs genannt. Damit Letzterer nicht einer Mehrheit von 11:1 gegenübersteht, darf dieser dann noch einen Vertreter einer lokalen Umweltorganisation vorschlagen. Falls dieser der Begleitgruppe genehm ist, wäre dann das Stimmenverhältnis gerade auf 11:2 „verbessert“ worden.
FAZIT: Die Betroffene Bevölkerung hätte auch hier sozusagen nichts zu sagen.
Zum Prüf und Beurteilungsschema selbst:
Das Schema ist mit seinen mathematischen Tricks zu kompliziert um von der Bevölkerung verstanden, geschweige denn angewendet werden zu können. Da deren Mitwirkung offensichtlich zum Vorneherein nicht gefragt ist, spielt dies demnach auch keine grosse Rolle. Die Punktevergabe erfolgt völlig subjektiv, je nach Ineressenlage der Anwender. Eine Anwohnervertretung wird immer auf eine Punktezahl zu Gunsten einer Bodenverkabelung kommen, während die Wirtschaftsvertreter mit Leichtigkeit eine Punktezahl zu Gunsten der billigeren Freileitung errechnen können.
Der eigentliche Skandal
liegt in der Anzahl der maximal zu vergebenden Punkte bei der Bewertung pro Bodenverkabelung.
Hier dürfen das Landschaftsbild und die Schutzgebiete mit maximal je 30 Punkten, gesamthaft also mit 60 Punkten pro Bodenverkabelung bewertet werden, der Schutz vor nichtionisierender Strahlung dagegen nur gerade mit 5 Punkten. Hier kommt eine menschenverachtende Haltung zum Ausdruck, die kaum noch zu überbieten ist.
Der Volksaufstand ist vorprogrammiert:
Dem Bericht ist eine graphische Darstellung für den Ablauf zur Behandlung von Leitungsbauvorhaben beigeheftet. Dazu gibt es Folgendes zu bemerken:
• Der Prüfungsablauf schaltet die betroffene Bevölkerung zum Vorneherein aus.
• Bundes- und kantonale Amtsstellen machen die Sache mit der Stromlobby aus.
• Die Bevölkerung wird mit einem fertigen Projekt konfrontiert.
Um die Wünsche und Anliegen der betroffenen Bevölkerung vollends auszuschalten, steht am Ende des Ablaufes ein Bundesratsbeschluss, an welchen sich dann letztendlich auch das Bundesgericht zu halten haben wird. Der betroffenen Bevölkerung bliebe dann so nur noch der Weg in den gewalttätigen Volksaufstand. Das heisst, dass in diesem Land Hochspannungs- Freileitungen nur noch unter grossem Polizei- und Militäraufgebot gebaut werden könnten.
Anstatt die Bevölkerung von Beginn weg in die Planung einzubeziehen, wird diese mit üblen Tricks von der Mitsprache ausgeschlossen. Die dadurch unvermeidlichen Gerichtskosten sind bereits in den Leitungskosten inbegriffen und werden später auf die Strompreise abgewälzt.
Die Bundesgerichtsurteile sind jedoch bereits vorprogrammiert, da ein Bundesratsbeschluss vom Bundesgericht als verbindlich genommen werden muss.
Übler als in diesem Prüf- und Beurteilungsverfahren „Kabel/Freileitung“ ist dem Begriff „Demokratie“ in diesem Land wohl noch nie mitgespielt worden.


















































































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