Page 13 - 68.Rundbrief
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  Bild: Bestehende 132kV-Leitung
 Die 32km lange Leitung führt durch hochsensible Landschaften und zu einem schönen Teil sogar durch ein BLN-Gebiet (Bundesinventar von Landschaften von nationaler Bedeutung)
Um die Strahlungsgrenzwerte mit den geforderten radialen Distanzen gegenüber den nächstliegenden Wohnhäusern einhalten zu können, hätten bis zu 88m hohe Maste erstellt werden müssen. Ueber den Wäldern wären Maste bis zu 82m Höhe erforderlich gewesen damit die Seildurchhänge die Baumwipfel nicht berührten.
Die Motion muss im Herbst noch die Hürde der Abstimmung im Grossen Rat nehmen, wo sie jedoch gute Chancen für eine Annahme hat, da sie auch von bürgerlichen Parteien mitgetragen wird.
Da der Kanton Bern bei den Bernischen Kraftwerken (BKW) die Aktienmehrheit besitzt, könnte die BKW, welche aus Profitgünden von einer Erdverlegung gar nichts wissen will, in arge Bedrängnis geraten. Denn, dass Erdverlegungen 3 bis 8 mal teurer sind als Hochspannungs- Freileitungen, schleckt keine Geiss weg. Was so ein Strombaron verdient, übrigens auch nicht. Siehe Seite 9
Aber ist es dieser Mehrpreis einer magnetfeldarmen Bodenverlegung wert, um ca. 40-60 Kinder die im Laufe der nächsten 50 Jahre entlang dieser Leitung, trotz eingehaltenen amtlichen Grenzwerten, an Leukämie erkranken und zum Teil sterben würden, gesund und munter zu halten?
Wie uns die Krebsligsa Schweiz um der Sponsoren-Gelder der Stromlobby wegen in dieser Hinsicht belügt, finden Sie unter http://www.gigaherz.ch/1455
Beim Hochspannungsleitungsprojekt Wattenwil-Mühleberg gab es über 300 Einsprachen von betroffenen Anwohnern und von 10 Gemeinden, die sich für die Gesundheit ihrer Bürger/Innen und für ihre schöne Landschaft vehement und effizient einsetzen. Welche Propagandmühle darauf hin auf die Bevölkerung und die örtlichen Politiker losgelassen wurde, finden Sie unter http://www.gigaherz.ch/1434
Das Projekt Wattenwil-Mühleberg liegt jetzt in zweiter Instanz beim Bundesamt für Energie, wo mit Sicherheit eine Bodenverkabelung infolge der engen Querverbindungen dieses Amtes zu der Elektrizitätswirtschaft, mit grösster Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden wird. Bleibt dann noch der Gang an das Bundes-Verwaltungsgericht und schlussendlich ans Bundesgericht.
Um auch auf Ebene der Bundesgerichte Einfluss nehmen zu können, hat jetzt die Elektrizitätswirtschaft, zusammengeschlossen in einer sogenannten Projekt-Begleitgruppe ein sogenanntes Punktierungs- und Prüfschema entwickelt, mittels welchem angeblich berechnet werden könne, wann eine Leitung in den Boden müsse und wann nicht. Ein weiterer Skandal in der langen Geschichte einer langen Leitung. Näheres dazu unter http://www.gigaherz.ch/1494
Viele weitere links zu Hochspannungsleitungen unter http://www.gigaherz.ch/1306
    






















































































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