Page 12 - 67.Rundbrief
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Zitat: Der Zweck der NISV ist gemäss Art. 1 NISV der Schutz des Menschen vor schädlicher oder lästiger nichtionisierender Strahlung. Der Schutz von Tieren ist nicht vorgesehen. Ende Zitat.
Und wie steht es im Kanton Schwyz mit den hohen Tieren, Herr von Rotz? Aha: Hohe Tiere sind gar keine Kälber? Deshalb können Sie auch nicht von der Kälberblindheit befallen werden. Ja, wenn das so einfach ist?
Das Bundesamt für Umwelt gesteht
Die Bio-Initiative zwingt das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu einem sen- sationellen Eingeständnis. Eine umfassende Garantie, dass keine unerwünschten Wir- kungen auftreten, hätte man nur bei vollständigem Verzicht auf die Mobilfunktechno- logie, sagt das BAFU.
Die Bio-Initiative
Eine internationale Gruppe von 14 führenden Wissenschaftern der Welt hat über 2000 Studien zum Thema EMF und Gesundheit ausgewertet und die Schlussfolgerungen daraus auf über 600 Seiten publiziert.
Eine deutsche Zusammenfassung des Bio-Initiative-Reportes für die Öffentlichkeit, veranlasst durch die Kompetenzintiative, kann hier heruntergeladen werden. http://www.broschuerenreihe.net/downloads/2009-3-10_ki_bioinitiative- report_zusammenfass.pdf
Die 14 Wissenschaftler kommen darin zum Schluss, dass die Grenzwerte für Mobilfunksender, dringend auf 0.6V/m gesenkt werden müssen.
Als Beweismittel vom Bundesgericht zugelassen
Der Bio-Initiative Report wurde bereits mehrmals als Beweismittel in Baubeschwerden gegen Mobilfunksender eingesetzt. Kantonale Gerichtshöfe, haben sich bis dato geweigert, sich mit diesem Report zu befassen, worauf diese Verfahren wegen Verweigerung des rechtlichen Gehörs postwendend beim Bundesgericht landeten.
Am 28. Oktober 08 verlangte das Bundesgericht vom BAFU eine klärende Stellungnahme zu diesem Dokument. Wir veröffentlichen hier die schönsten Auszüge daraus. Obschon das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, rechtfertigt sich dies wegen der Brisanz der darin von der Abteilung Recht des BAFU gemachten Aussagen.
Schreiben des BAFU vom 1. Dezember 08 an das Schweizerische Bundesgericht:
Zitat 1: Die Autoren des Bio-Initiative-Berichtes geben in ihrer Synthese Verdachtsschwellen für potentielle schädliche Effekte an, auf die sie ihre Grenzwertempfehlung von 0.6V/m abstützen. Ein solches Vorgehen sieht das Umweltschutzgesetz (USG) nicht vor. Vielmehr hat sich das Ausmass der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen gemäss Art. 11 Absatz 2 USG nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit der zu treffenden Massnahmen zu richten. So darf die Anwendung des Vorsorgeprinzips nicht dazu führen, dass eine Technologie verunmöglicht wird. Unter Anwendung dieser Kriterien hat der Bundesrat für Mobilfunkanlagen unter Berücksichtigung der Frequenzbereiche, in denen diese
    Bild links: MA. Cindy Sage von Sage EMF-Research, Santa Barbara, California. Koordinatorin der Bio-Initiative. Am 5. nationalen Kongress von Gigaherz.ch am 10. Nov. 07 im Stadttheater Olten. Sehen sie dazu nach unter
http://www.gigaherz.ch/1238 und http://www.gigaherz.ch/1351
  


















































































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