Page 11 - 67.Rundbrief
P. 11

11
 Von Swisscom-Gesundbetern die Hausbesuche machen, über NIS- Kontrolleure die keine Zeit zum Kontrollieren haben, bis zu kopfrechnenden Chefbeamten, welche sich nicht vor Kälberblindheit fürchten.
Kurzmitteilungen aus den Kantonen
Zürich: Swisscom-Gesundbeter machen jetzt Hausbesuche
Wer bei der Bausektion der Stadt Zürich den Bauentscheid inkl. Standortdatenblätter zwecks Einreichung eines Rekurses gegen einen geplanten Mobilfunksender der Swisscom verlangt, erhält bald einmal ungebetenen Besuch eines Gesundbeters der Swisscom. Dieser meldet sich zwar vorgängig, dafür ziemlich autoritär telefonisch an, um einen Termin abzumachen. Dabei will er gleich wissen, warum und weshalb man die absurde Idee habe, man müsse hier Opposition machen, wo man doch mit den besten Grenzwerten der Welt abgesichert sei und es keinerlei wissenschaftliche Beweise für die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung gebe. Das habe die ICNIRP, eine unabhängige WHO-Organisation eindeutig geklärt. Da gebe es lediglich nur in der Schweiz noch einen Verein von Sektierern namens Gigaherz, welcher völlig unbegreiflicherweise immer noch das Gegenteil behaupten dürfe und die Bevölkerung verunsichere...usw.
Fragt sich, wie die Bausektion der Stadt Zürich dazu kommt, diese Adressen herauszugeben, bevor überhaupt ein Baurekursverfahren eröffnet wurde?
Solothurn: Im Amt für Umwelt des Kantons Solothurn hat niemand Zeit für Stichprobenkontrollen in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber.
Das BAFU (Bundesamt für Umwelt) schreibt in seinen Stellungnahmen zum sogenannten Qualitätssicherungssystem zu Handen des Bundesgerichts stets von Stichprobenkontrollen, welche Beamte der Kantonalen Umweltschutzämter in den Steuerzentralen der Mobilfunk- betreiber vornehmen würden, um hier zu überprüfen, ob die in den Baugesuchen deklarierten Sendeleistungen und Abstrahlwinkel bei den Tausenden von Mobilfunkantennen im Land draussen auch entsprechend gefahren werden und nicht übersteuert sind. Im Kanton Solothurn bestätigte ein kantonaler Chefbeamter des Amtes für Umwelt am 16. März 2009 an einer Augenscheinverhandlung auf Stufe Verwaltungsgericht, dass bei ihnen momentan gar niemand Zeit habe, um in den Steuerzentralen die vom BAFU verlangten Stichproben durchzuführen. Das wird in der übrigen Schweiz kaum anders sein. Verfügen doch die meisten kantonalen NIS-Kontrolleure auf diesem Fachgebiet nur gerade über 30 Stellenprozente. Die übrigen 70% werden sie mit andern Aufgaben beschäftig... .
Da wird nicht nur nichts kontrolliert, sondern gar nichts. Zudem wurde erneut bestätigt, dass solche Stichprobenkontrollen nur gegen Voranmeldung mit genügender Vorlaufzeit durchge- führt werden können.(!!)
Wie lange will sich das Bundesgericht hier noch über den Tisch ziehen lassen?
Schwyz: Im Kanton Schwyz schreibt ein Chefbeamter des Amtes für Raumentwicklung, Gigaherz habe sich geirrt.
Die Messfehler bei UMTS-Messungen würden nicht bloss plus/minus 30% betragen, sondern plus/minus 45%. Damit könne die Einhaltung der Grenzwerte mit genügender Sicherheit garan- tiert werden. (Gesamtentscheid des Volkswirtschaftsdepartementes Schwyz vom 21.1.09) Wilhelm Tell hatte halt noch kein Handy, deshalb hat er auch besser getroffen. Etwa so auf plus/minus 0.5% genau.
Kopfrechnen ist leider nicht nur im Kanton Schwyz reine Glücksache, sondern auch noch bei sämtlichen Verwaltungsgerichtshöfen der Schweiz.
   Zur Studie über die Kälberblindheit meint Dr. Robert von Rotz im selben Gesamtentscheid:





















































































   9   10   11   12   13