Page 3 - 66.Rundbrief
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noch mit 0.00085V/m einfallen. Mit dem vorliegenden Projekt (Sendeleistung 2100Watt ERP /Sektor) wären das jedoch 1km hinter der Landesgrenze stolze 0.15V/m. Das heisst, um Faktor 176-mal zu viel. Vom internationalen Recht her ist deshalb das Projekt Valgurg 7 gar nicht mehr genehmigungsfähig.
Aber das alles durften die Bürgerinnen und Bürger von Buchs SG gar nicht erst erfahren. Am 26. Januar fand eine öffentliche Orientierungsveranstaltung statt, zu welcher aus Gründen der Ausgewogenheit auch ein Mobilfunkkritiker von Gigaherz als Referent vorgesehen war. Dieser wurde jedoch auf Druck der Kantonalen Umweltfachstelle (Hr. Hohl) und von der Bauherrschaft Sunrise/Alcatel von den Veranstaltern (Ortsverein) wieder ausgeladen und die Bürger/Innen von Buchs regelrecht bevormundet.
Die Elektrosmogleugner wollten unter sich bleiben.
Dementsprechend wurde dann die Bevölkerung auch angelogen. So stellten die Referenten die Grenzwertsenkung in Liechtenstein um den Faktor 10 als unwahr dar und machten sich darü- ber sogar lustig. (Der Vortrag des Alcatel-Vertreters liegt Gigaherz auch schriftlich vor.)
Die “Böckin zur Gärtnerin gemacht“
Der Kanton St. Gallen bekommt ein Problem mit der Verweiblichung von Personenbe- zeichnungen.
“Den Bock zum Gärtner gemacht“ ist ein Sprichwort, das schon im Mittelalter geläufig war. Was aber, wenn dieses auf die heutige Zeit übertragen werden muss, wo unter den Ge- schlechtern Gleichberichtigung herrscht? In einer Zeit, wo sich kein Politiker mehr leisten kann, nur von den “lieben Bürgern“ zu sprechen, sondern sich nur noch des Zungenbrechers “liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger“ bedienen darf? Hat sich doch da kürzlich ein Politiker bei einer Einweihungsfeier in einem Berner Spital dermassen verhaspelt, dass er von den “lieben Krankenschwestern und Krankenschwesterinnen“ sprach...
Wie müssen wir nun das uralte Sprichwort vom “Bock und Gärtner“ in die heutige Zeit überneh- men? Etwa “die Böckin zur Gärtnerin gemacht“? Das geht ja kaum. Denn das weibliche Pen- dant zum Bock ist ja bekanntlich die Geiss, der Rehbock, die Rehgeiss oder der Steinbock, die Steingeiss. Soll man jetzt sagen, “die Geiss zur Gärtnerin gemacht“? Das geht nicht gut, denn eine Geiss im Schweizerdeutschen ist mit einer Ziege gleichzusetzen. Und das wäre ja direkt ehrverletzend. Noch schlimmer ist es beim Hirsch. Da redet man in der weiblichen Form von einer Kuh... “Die Kuh zur Gärtnerin gemacht“? Völlig undenkbar!
Schwierig, schwierig! In St. Gallen hat man jetzt damit jedenfalls ein Riesenproblem.
Denn hier wurde die ehemalige Sunrise-Anwältin Bettina Deillon in das Amt der stellvertreten- den Leiterin der Rechtsabteilung des kantonalen Baudepartementes berufen, wo sie sich unter anderem auch mit Erteilung von Baubewilligungen für Mobilfunkanlagen zu befassen hat. Im Entscheid des Baudepartementes, SG Nr. 28/2007, Seite 6, ist Frau Rechtsanwältin Bettina Deillon noch als Vertreterin von Sunrise verzeichnet und dieselbe Frau Rechtsanwältin Bettina Deillon wird in den Lokalzeitungen vom 22. Januar 09, neu als stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung des kantonalen Baudepartementes vorgestellt.
Typisch ist, dass sie ihre Karriere beim Kanton gleich mit einer Falschmeldung begann. Denn der Radius, welcher zu Einsprachen und Beschwerden für die hier vorgestellte Antenne neben der Christophorus-Statue bei der Fürstenlandbrücke berechtigt, beträgt nicht 30, sondern mindestens 300m. Dem Schutzheiligen aller Reisenden, Brücken und Bergstrassen soll ein 20m hoher Antennenturm aufgepflanzt werden. Frau Deillon wird’s schon richten...
So wie es von derselben Kantonsverwaltung eingerichtet wurde, dass ein Mobilfunkkritiker von






















































































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