Page 14 - 66.Rundbrief
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in welcher folgende Falschmeldung in die Welt gesetzt wurde:(Im Internet-Text zu der Sendung war zu lesen:) Zitat: „Zwei Wiener Studien, die in den letzten drei Jahren für Schlagzeilen gesorgt haben, sind gefälscht. Eine Laborantin der Universität Wien hat reihenweise Daten erfunden. Jetzt hat eine Untersuchungskommission der Universität Wien die Fälschungen auf- gedeckt. Die Studien behaupteten, Handystrahlung schädige das Erbgut und verursache even- tuell Krebs. Beweise dafür gibt es also keine. Dass Handystrahlung völlig harmlos ist, wurde allerdings auch noch nicht bewiesen.“
Im Originalton der TV-Sendung hiess es dann: „Nun kam ans Licht: die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnung somit voreilig. Dass Strahlen aus dem Handy das Erbgut schädigen und somit Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung, dass Strahlen für “Vieltelefonierer“ deshalb harmlos sind, beweist der Wissenschaftsskandal ebenso wenig.“ Ende Zitat.
Obschon bereits wenige Tage nach der Sendung klar wurde, dass nicht die Studien, sondern die Pressemitteilung des Rektorates der Medizinischen UNI Wien gefälscht war – die dortige Ethik-Kommission wurde von einem Anwalt der Mobilfunkbetreiber präsidiert - weigert sich die “PULS-Redaktion“ bis heute beharrlich, ihre katastrophale Falschmeldung zu wider- rufen. Nachzulesen unter http://www.gigaherz.ch/1335
Und die Kommission weigerte sich, an der Verhandlung vom 20.2.09, die von Gigaherz einge- reichten Beweisunterlagen, welche den Fälschungsvorwurf ganz klar widerlegen, überhaupt nur anzuschauen, geschweige denn, zu diskutieren. Es interessierte die Kommission auch nicht im Entferntesten, dass die angeblich gefälschten Studien sogar schon repliziert, das heisst, von andern Forschungsinstituten wiederholt und die Ergebnisse als richtig befunden worden sind. Nachzulesen unter http://www.gigaherz.ch/1375 Referat Prof. Dr. Rüdiger und unter http://www.gigaherz.ch/1435 Referat Prof. Dr. Schär.
Ebenfalls foutierte sich die Kommission darum, das Sponsoring der Mobilfunkbetreiber für ge- wisse TV-Sendungen unter die Lupe zu nehmen, wie dies von Gigaherz in der Beschwerde- schrift verlangt wurde. Die Kommission kam zum skandalösen Schluss, dass sich zur Zeit der Ausstrahlung die Redaktion “PULS“ auf die Pressemitteilung der Medizinischen UNI Wien habe verlassen dürfen und dass kein Grund dazu bestanden habe, vor der Ausstrahlung bei den beschuldigten Wissenschaftlern oder bei der beschuldigten Labortechnikerin nachzufra- gen. So etwas sei wegen der Kürze der ausgestrahlten Meldung von nur 25 Sekunden nicht nötig.
Fazit der heutigen Verhandlung der UBI:
Falschmeldungen, die bei genauem Hinschauen und bei Rückfragen als solche erkannt werden könnten, stellen keine Konzessionsverletzung dar und müssen nicht korrigiert werden, wenn diese kurz genug, das heisst, unter 30 Sekunden sind. Tippelmann und seine Mitarbeiter/Innen von der Sendung “PULS“ dürfen, was Handystrahlung betrifft, weiterhin lügen. Sie müssen le- diglich darauf achten, dass die gesprochenen Texte kürzer als 30 Sekunden sind.
Ferner stellte die Kommission fest, dass sie selbst dann keine Kompetenz hat, einen Widerruf zu verlangen, wenn ein solcher angebracht wäre. Ein solches Gremium muss sich schon die Frage gefallen lassen, wozu es überhaupt da ist. Wahrscheinlich, um gemütliche Plauderstun- den abzuhalten. Die Vorstandsmitglieder von Gigaherz wurden jedenfalls geschlagene 30 Mi- nuten stehen, resp. sitzen gelassen, bis die Verhandlung begann. Das übliche Prozedere, um dem Kläger seine Verachtung zu demonstrieren.
Gigaherz wird sich diesen skandalösen Entscheid nicht gefallen lassen und noch das Bundesgericht bemühen. Dies, obschon die Mobilfunkfreundlichkeit des Bundesgerichtes fast grenzenlos ist. Es besteht immerhin die Möglichkeit, dass am Bundesgericht der Fall anderen Richtern, als den beiden dortigen Antennenfreunden, zugewiesen wird. Gigaherz wird eben- falls abklären, ob die Möglichkeit besteht, die heutige Besetzung der so genannt unabhängigen Beschwerdeinstanz wegen Amtsmissbrauch einzuklagen.
   
























































































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