Page 12 - 66.Rundbrief
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beschliesst, sondern die Regierung (Exekutive), die wahrscheinlich auch unter Sektenbefall leidet, dazu jetzt sogar ein Gesetz und eine Verordnung erlassen hat.
Siehe http://www.gigaherz.ch/1447
TAMedia muss Ihnen wohl bald einen Firmenjet zur Verfügung stellen, damit Sie die Regierun- gen der Welt über die Sektengefahr noch rechtzeitig aufklären können. Vielleicht lässt man Sie dann auch noch vor der UNO-Vollversammlung sprechen. Und schon bald wird es überall heis- sen, nicht James Bond habe die Welt gerettet, sondern Hugo Stamm...
Effiziente Liquidierung von Einsprechern
Wie unser Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) die Rechte der Bevölkerung drastisch einschränken wollen.
Bis anhin konnte Jedermann/frau welche/r sich durch eine projektierte Hochspannungsleitung beeinträchtigt fühlte, sei es rein visuell oder auch gesundheitlich, gegen ein Hochspannungs- leitungsprojekt Einsprache oder Beschwerde führen. Das führt in den meisten Fällen zu einer Flut von Einspracheverfahren, wobei die meisten bis vor Bundesgericht gezogen werden. Weil sich grosse regionale Gruppierungen zu sogenannten “Streitgenossenschaften“ zusam- menschliessen, ist die Finanzierung solcher Verfahren heute kein Problem mehr. Abgesehen davon, dass die Verfahren vor den ersten 2 Instanzen (Starkstrominspektorat und Bundesamt für Energie) gratis sind.
Das Ganze führt natürlich zu riesigen Verzögerungen in der Realisierung solcher Baupro- jekte. Die Schuld für diese Verzögerungen, die in der Grössenordnung bis zu 10 Jahren liegen, ist jedoch mitnichten bei den Einsprechern und Beschwerdeführern zu suchen, sondern eindeu- tig bei den Behörden und Bundesämtern. So dauert es in der Regel volle 5 Jahre (!), bis so ein Projekt bei den ersten 2 Instanzen durchgelaufen ist. Bei der projektierten neuen Hochspan- nungsleitung von Wattenwil nach Mühleberg zum Beispiel, lief die erste Einsprachefrist bis Ende Januar 2004. Heute, 5 Jahre später liegt das Projekt auch bei der 2. Instanz (Bundesamt für Energie) immer noch in der Schublade und kann später nochmals an das Bundesverwal- tungsgericht und dann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden. Dies ist nicht etwa auf “Behörden-Schlendriane“ zurückzuführen, sondern auf den “Sparfimmel“ unserer Wirt- schaftspolitiker, die sich mit dem Personalstopp bei den Bewilligungsbehörden selbst ein ganz dickes Ei gelegt haben. Opponenten hören, nachdem sie ihre Einsprache oder Beschwerde deponiert haben, meistens volle 18 Monate überhaupt nichts mehr davon.
Vielfach Schuld am Schlammassel haben auch die Projekt-Ersteller selber. Weil sie die Be- völkerung als dumm und unwissend betrachten, wird in den Projektauflagen und Umweltver- träglichkeitsberichten gelogen und gemogelt, dass die Balken krachen. So musste das Projekt Wattenwil - Mühleberg zweimal neu aufgelegt werden.
Jetzt will der Bundesrat die Verfahren damit beschleunigen, dass anstatt die Behörden auf- gestockt, die Volksrechte eingeschränkt werden sollen. In einem Entwurf zu einer Vollzugshilfe zu Hochspannungsleitungen, welche noch bis Juni 2009 in Erprobung steht, will das BAFU den Kreis der Einspracheberechtigten massiv dezimieren. Zu Einsprachen und Beschwerden soll nur noch berechtigt sein, wer maximal auf der doppelten Distanz zum neuen Anlagegrenzwert von 1Mikrotesla (uT) wohnt. Bei einem Stromfluss von 2000 Ampère wären das lediglich noch 124 m. Wer weiter weg wohnt, hätte sozusagen nichts mehr zu sagen.
 
























































































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