Page 5 - 65.Rundbrief
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Die Regierung hätte zum Beispiel einen 24-Stunden Mittelwert, einen Jahresmittelwert, oder sogar einen geographischen Landesmittelwert nehmen können. Letzterer hätte sogar eine Ver- schlimmerung der heutigen Situation bedeutet.
Mit der Bezeichnung “Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke“ hat die Regierung nun „Klar Schiff zum Gefecht“ gemacht und die letzten Zweifel ausgeräumt. Art.6 Ziffer 65 gilt nicht für Anlagen des Rettungsdienstes, welche in Ziffer 64 separat geregelt werden.
Erstaunlich und begrüssenswert ist Ziffer 66, welche besagt, dass auch alte Anlagen den neuen Anlagegrenzwert einhalten müssen. Den Mobilfunkbetreibern wurde damit die soge- nannte Besitzstandgarantie, welche zum Beispiel in der Schweizer Gesetzgebung eine über- mächtige Rolle spielt, entzogen.
Und noch erfreulicher ist Art 5, welcher die Mobilfunkbetreiber verpflichtet, jährlich im Februar einen Bericht einzureichen, wie weit die Vorbereitungsarbeiten für den Start mit den neuen Grenzwerten im Jahr 2013 fortgeschritten sind und dass diese Berichte öffentlich zugänglich zu machen sind. Jetzt macht die Regierung Liechtensteins also ernst!
Das wird Folgen auf die Schweiz haben:
Zur Zeit läuft nämlich hierzulande bis zum 28. Februar eine Vernehmlassung zu einer Aende- rung der Schweizer Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV).
Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1415
Gigaherz wird sich hier sehr laut und sehr deutlich vernehmen lassen und auch gleich noch eine Revision der Grenzwerte nach Liechtensteinischem Muster verlangen, was die Schweizer Mobilfunkbetreiber übrigens so haben kommen sehen.
Zum Tod des Landessenders Beromünster.
In der Silvesternacht 2008, um 24:00 Uhr, wird die landesweit grösste elektromagnetische Strahlenschleuder endgültig abgeschaltet. Nicht etwa freiwillig und infolge veralteter Technik, wie jetzt in den Medien vielfach ungeprüft nachgesungen wird.
Vorausgegangen war ein jahrelanger Nervenkrieg zwischen der örtlichen Bevölkerung und den Behörden des Kantons Luzern, bei welchem auch Gigaherz eine gewisse Rolle spielte. Nach dem, von der Bevölkerung aus gesundheitlichen Gründen erzwungenen Abbruch des Kurzwellensenders Schwarzenburg im Jahre 1998, war man auch in den Gemeinden rund um den Mittelwellensender Beromünster hellhörig geworden und begann, vor allem die vielen Fälle von rheumaähnlichen Gelenk- und Gliederschmerzen und die zu hohe Anzahl an Krebsfällen zu hinterfragen. Sehr zum Missfallen der Luzerner Kantonsbehörden, die alle Untersuchungen in dieser Richtung abblockten. Die Einführung des flächendeckenden Mobilfunks stand vor der Tür und was man jetzt gar nicht gebrauchen konnte, waren neue schlechte Nachrichten über die Folgen von Nichtionisierender Strahlung.
Heiterkeit statt Bussfertigkeit
Ein Brief von Gigaherz, im Klartext mit der Bitte, die Todesursachen und Lebenserwartungen rund um den Sender Beromünster zu untersuchen, ging an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL heute BAFU), sowie an das Umweltamt des Kantons Luzern. Das BUWAL glaubte gar, dem Gigaherz-Präsidenten einen Verweis erteilen zu müssen. Was bei diesem jedoch eher Heiterkeit statt Bussfertigkeit auslöste.
In der Folge wandten sich noch verschiedene andere Anwohner und Vereinigungen an Dr. Joller, Chef des Umweltamtes des Kantons Luzern. Antwort: „Wir nehmen Euch ernst, aber wenn ihr den Gigaherz-Jakob nach Beromünster holt, können wir nichts mehr für euch tun."
 



















































































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