Page 9 - 64.Rundbrief
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• Der Organismus von Kindern ist im Vergleich zu dem von Erwachsenen empfindlicher.
• Das Gehirn von Kindern hat eine höhere Empfindsamkeit für die Anhäufung /Akkumu- lation von negativen Wirkungen unter Bedingungen einer chronischen Bestrahlung durch
EMF.
• EMF bewirkt die Bildung von Prozessen der höheren Nerventätigkeit.
• Die heutigen Kinder werden wesentlich länger Mobiltelefone benutzen, als dies die heuti-
gen Erwachsenen tun werden.
Gesundheitsgefahren in naher Zukunft
Nach Meinung des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor nichtionisierender Strah- lung sind die folgenden Gesundheitsgefahren für mobil telefonierende Kinder in naher Zukunft wahrscheinlich:
Gedächtnisstörungen, nachlassende Aufmerksamkeit, verringerte Lern- und Denkfähigkeit, zu- nehmende Reizbarkeit, Schlafprobleme, zunehmende Stressempfindlichkeit, zunehmende Bereitschaft für Epilepsie.
In ferner Zukunft erwartete (mögliche) Gesundheitsrisiken:
Gehirntumore, Tumore der Hör- und Eingangsnerven (im Alter von 25 – 30 Jahren), Alzheimer, fortschreitende Demenz (“got dementia“), depressive Syndrome und andere Arten der Degene- ration von Nervenstrukturen des Gehirns (im Alter von 50 – 60).
Die Mitglieder des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung betonen die höchste Dringlichkeit, um die Gesundheit der Kinder vor dem Einfluss der EMF durch mobile Kommunikationssysteme zu schützen. Wir appellieren an die Regie- rungsbehörden, an die gesamte Öffentlichkeit, dieser kommenden Bedrohung höchste Beach- tung zu schenken und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um negative Folgen für die Gesundheit zukünftiger Generationen zu verhindern.
Kinder, die die mobilen Kommunikationsmittel benutzen, sind nicht in der Lage, wahr- zunehmen, dass sie ihr Gehirn der EMF Strahlung und ihre Gesundheit einer Gefahr unter- werfen. Wir glauben, dass dieses Risiko nicht viel geringer ist, als das Risiko für die Gesundheit der Kinder durch Tabak oder Alkohol. Es ist unsere professionelle Pflicht, diesen Schaden an der Kindergesundheit nicht durch Untätigkeit zuzulassen.
Für die Mitglieder des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Vorsitzender, Professor Grigoriev
Energiesparlampen – Bundesrat buchstabiert von A nach E rückwärts
Die verschmähte Glühlampe hat noch lange nicht ausgedient und wird in einer verbesserten Version wieder zu Ehren kommen. Migros hat gleich die gesamte 3-Monatsproduktion aufge- kauft.
Auszüge aus der Pressemitteilung des Bundesamtes für Energie vom 22.10.08:
Zitat: „Bereits im März 2008 hat der Bundesrat erste Vorschriften für Haushaltlampen beschlos- sen, die per 1. Januar 2009 in Kraft treten. Ab dann dürfen mit gewissen Ausnahmen nur noch Lampen der Effizienzklassen A bis E verkauft werden. Die vorliegende Revision der Energie- verordnung enthält deshalb keine weiteren Vorschriften für Haushaltslampen.“ Ende Zitat
















































































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