Page 3 - 64.Rundbrief
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„Obwohl wichtige Aspekte der Verschärfung noch nicht geklärt sind, sind wir aus grundsätzlichen Überlegungen gezwungen, erste Konsequenzen zu ziehen. Swisscom wird daher sein Engagement im Fürstentum Liechtenstein substanziell reduzieren.“
Sind diese Sätze im Sinne des Schweizer Strafgesetzbuches, Art. 156 vielleicht noch als Nötigung zu qualifizieren, so geht Swisscom gegen Schluss des Schreibens in Richtung Erpressung:
„Aus diesem Grunde sehen wir uns gezwungen, per sofort einen vollständigen Pla- nungs- und Investitionsstopp für unsere Geschäftsaktivitäten im Fürstentum Liechten- stein zu verhängen.“ Und weiter unten:
„Konsequenterweise wird das in Planung befindliche Projekt zur Ersatzversorgung der Region Malbun gestoppt. Sollte die dort befindliche Basisstation infolge der zu erwarten- den Bauarbeiten abgebaut werden müssen, wird Swisscom die Versorgung der Region Malbun nicht mehr wahrnehmen.“
Dazu muss man wissen, dass die Region Malbun, weil in einem abgeschlossenen Bergtal ge- legen, als einzige Region des Fürstentums, nicht vom Ausland her versorgt werden kann. Weil sich hier ein beliebtes Skigebiet befindet, ist diese Basisstation, welche Swisscom jetzt in erpresserischer Absicht benützt, zur Bergung verunglückter Skifahrer und Berggänger von etwelcher Wichtigkeit.
Das Vorgehen der Swisscom ist umso verwerflicher, weil die Gemeinde und das Land 2 voll- ständig erschlossene Ersatzstandorte, welche den neuen Grenzwert problemlos einhalten könnten, gratis zur Verfügung stellt. Es handelt sich um Kulm und Hochegg. Auf die Hochegg hinauf wurden, laut Insiderangaben, bereits gratis Leerrohre für die notwendige Stromzufuhr in den Boden verlegt. Der andere Standort ist bereits durch das Polycom-Funknetz erschlossen.
Eigentlich würde Liechtenstein auf seinem Territorium gar keine Mobilfunknetze benö- tigen. Das Land windet sich in einem schmalen Streifen, entlang der Grenze zur Schweiz und ist teilweise am Hang, mit Sicht auf die Schweiz, gelegen. Die in der Schweiz, entlang der Grenze verdichtet aufgestellten Mobilfunksender, vermögen Liechtenstein nämlich mit genü- gender Feldstärke zu versorgen. Genauer gesagt sind die Schweizer Sender, gemäss interna- tionalen Abkommen, in Liechtenstein um gut Faktor 600 zu stark vertreten. Dies wurde jedoch in einem speziellen HCM-Vertrag Schweiz/Liechtenstein explizit so gestattet. Es ist deshalb unter Fachleuten noch heute stark umstritten, weshalb in Liechtenstein überhaupt eigene Mo- bilfunknetze gebaut werden mussten.
Trotzdem behaupten nun die Liechtensteinischen Mobilfunkbetreiber in giftigen Zeitungsartikeln davon, sie müssten, falls die neuen Grenzwerte, die übrigens ausschliesslich nur an Orten em- pfindlicher Nutzung gelten, 180 zusätzliche Mobilfunkantennen aufstellen. In diesen Phantas- tereien werden sie zusätzlich vom Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) unter- stützt. Nur dass dieses angebliche BAKOM-Gutachten geheim gehalten und der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht wird. Das lässt tief blicken...
Swisscom beschwert sich in einem weiteren Brief auch noch gleich über die bösen Bu- ben von Liechtenstein beim Schweizer Bundesrat. Und im Schlusssatz lässt Swisscom dort die Katze aus dem Sack! Zitat Swisscom: „Daher ist zu erwarten, dass die neue Regelung des Fürstentum Lichtenstein auch zu entsprechenden Forderungen nach einer Grenzwertsenkung in der Schweiz führen könnte.“
Stand der Dinge am 21.11.08: Gigaherz hat sich in der Zwischenzeit auf das in der Schweiz geltende Öffentlichkeitsprinzip bei den Bundesämtern berufen und das in Liechtenstein geheim gehaltene BAKOM-Gutachten herausbekommen, als Gefälligkeitsgutachten entlarvt und nach Liechtenstein geschickt. Zur Zeit befasst sich dort der Landtag mit der Affäre.
























































































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