Page 12 - 64.Rundbrief
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Die gentoxischen Effekte in Körperzellen
Vorerst erklärte Prof. Dr. Rüdiger, was unter zytogenetischen Effekten zu verstehen sei. Darunter verstehe man lichtmikroskopisch sichtbare Veränderungen an Strukturen der Zellen, welche Erbinformationen tragen. Dies unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder. Dabei wurden Zellkulturen vom Menschen verwendet. Sowohl mit GSM als auch mit UMTS wurden gentoxische Veränderungen mit allen verwendeten zytogenetischen Endpunkten gefunden. Die Effekte sind dosisabhängig und beginnen für GSM bei einem SAR (Spezifische Absorptionsrate im Gewebe) von 0,3 W/Kg und für UMTS bei 0,05 W/Kg. Diese Werte liegen deutlich unter dem gültigen Grenzwert von 2,0, bis für UMTS um mehr als eine Zehnerpotenz!
Auf gut verständliche Weise erklärte Professor Rüdiger die “Unfälle“, die bei der Zelltei- lung dadurch entstehen, dass genetisches Material unter dem Einfluss elektromagnetischer Felder beschädigt wird. Dies geschieht im molekularen Bereich im DNA-Molekül. Nicht immer gelinge der Zelle die irrtumsfreie Selbstreparatur und es komme so zu Mutationen, im schlimm- sten Fall zu Krebs. Die Mutationstheorie wurde dann auch in parallel laufenden epidemiologi- schen Studien bestätigt. (z.B. bei Interphone)
Zum Schluss kam Rüdiger auf das Problem der Industriefinanzierung von Studien zu spre- chen. Zeigt es sich doch, dass Studien, die keinen Effekt gefunden haben, fast ausschliesslich durch die Industrie finanziert worden sind, während es sich bei Studien, die einen Effekt gefun- den haben, genau umgekehrt verhält.
Als zweiter Referent sprach Dr. med. Gerd Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg
Auch seine zahlreichen Arbeiten möchten die Mobilfunkbetreiber gerne in einem schwarzen Loch verschwinden lassen. Deshalb haben wir ihn jetzt zum 2. Mal an einen unserer Kongresse in die Schweiz eingeladen. Diesmal ging er der Kernfrage nach, ob die Vorgehensweise bei der Festlegung der NIS-Grenzwerte dem Schutz der Bevölkerung überhaupt gerecht wer- den können.
Zuerst verglich Oberfeld die von den ICNIRP-Empfehlungen abweichenden Grenzwerte einiger Nachbarstaaten. Als besonders interessant schienen die italienischen Regelungen. Hier gilt ein Qualitätsziel von 0,6 V/m (1 mW/m2) je Quelle, sobald der Gesamtwert aller Quellen 6V/m über- steigt. Auch die im Fürstentum Liechtenstein für alle Mobilfunkfrequenzen vorgesehenen 0.6V/m, die dort ab 2013 gelten sollen, kamen zur Sprache. Weil es dort im Gesetzestext heisst, 0.6V/m im Mittel, ist heute noch vieles unklar. Was mit dem “im Mittel“ gemeint ist, will der Gesetzgeber den Vollzugsbehörden überlassen. Trotzdem werden diese 0.6V/m, was 10% der Schweizer Grenzwerte entspricht, eine grosse Signalwirkung auf ganz Europa haben. Was in Liechtenstein auch noch lobenswert auffällt, ist, dass im Gegensatz zur Schweiz, auch Aussenarbeitsplätze als Orte empfindlicher Nutzung gelten sollen. Hochinteressant sind auch die Landtags-Beschlüsse der Österreichischen Bundesländer Salzburg und Steiermark, welche Grenzwerte von 0.06V/m anstreben.
Zu niederfrequenten Feldern (Hochspannungsleitungen)
Im Jahre 2001 stufte die internationale Agentur für Krebsforschung IARC niederfrequente mag- netische Wechselfelder aufgrund epidemiologischer Studien als möglicherweise krebserregend

























































































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