Page 3 - 63.Rundbrief
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Publikation „Hochfrequente Strahlung und Gesundheit“ 2007 Kapitel 1 und deren detaillierte Beschreibung der Kriterien der Auswahl der berücksichtigten Studien.
Aufgeschlüsselt sieht der so aus:
In Bezug auf die Bewertung ist festzuhalten, dass ein Effekt als wissenschaftlich gesichert gilt,
1) wenn er mehrfach unabhängig repliziert worden ist,
2) ein plausibles Wirkungsmodell besteht und
3) er nicht im Widerspruch zu anderen Forschungsergebnissen steht.
4) Dies bedeutet umgekehrt, dass eine neue Studie allein nicht die gesamte bisherige wissenschaftliche Bewertung auf den Kopf stellen kann!
Lassen Sie sich das mal auf der Zunge resp. im Hirn zergehen.
Lassen Sie uns das mal zu Handen des Bundesgerichtes und Hr. Bundesrat Leuenberger analysieren. Hr. Bundesrat Leuenberger hat sich bekanntlich von den “besten Grenzwerten“ noch mit erheblichen Mitteln seine Wohnung gegen Elektrosmog schützen lassen, also ist er nicht Betroffener. Siehe auch http://www.gigaherz.ch/1185
Zu den obigen Punkten nun ein paar Gedanken:
1. Mit dieser Argumentation könnten Forschungsergebnisse in Humanforschung (je- der ist anders) Erdbebenforschung (gibt’s jeweils nur einmal) und viele anderer Forschungszweige gleich vergessen werden.
2. Man fragt sich dann, wofür überhaupt noch das NFP gemacht wird, wenn deren Ergebnisse sowieso nicht anerkannt werden. Ausländische Studien müssen unbe- dingt nochmals in der Schweiz repliziert werden, die dann wegen Versuchsan- ordnungsänderungen (TNO) sowieso das von den Auftraggebern gewünschte Re- sultat vorzeigen müssen. Umgekehrt wird jede Studie, die Ergebnisse für Gesund- heitsschädigung nachweist, genau mit demselben Argument abgeschossen.
3. Dieser Abschnitt ist an unmoralischer wissenschaftsverachtender Ignoranz nicht zu übertreffen. Wenn die Behörden für die Medikamentenzulassung Swissmedic so arbeiten würden, gäbe es einen Aufstand. Ein Medikament wird mit tausenden von Seiten zur Registrierung eingereicht. Darin sind dutzende von Studien, die die Un- gefährlichkeit mit Studien untermauern. Kommt aber eine Studie dazu wo Todesfälle in einem Zusammenhang mit diesem Medikament vermutet werden, wird die Swiss- medic aktiv. Nicht so unser BAFU über gepulste Mikrowellenstrahlung und deren thermische und athermische Wirkung und nachgewiesener Schädigung.
Ein Gegengutachten ist mit der Milliardenmacht der Mobilfunkfirmen eine kurze Zeitfrage. Sicher wird sich deren eigene Überorganisation ICNIRP ein solches Gut- achten liefern, obwohl über diesen Verein genügend belastetes Material vorliegt, dass sie nur die Interessen Ihrer Unterstützer verfolgen.
Fazit: also eine elegante Art mit wenig Aufwand eine zuverlässige, wissenschaftlich fundierte, von unabhängigen Forschern erarbeitete Studie abschiessen.
Ignoranz und Arroganz liegen manchmal sehr nahe beieinander.
4) Mit diesem Satz wird bekräftigt, dass egal was kommt, welche Studien Krebs, Schlafstörungen oder eine andere der ganzen Liste der Gesundheitsschädigung beweisen, sicher nichts gemacht wird. Dann gehen wir zu Punkt 3 zurück.
 
















































































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