Page 6 - 63.Rundbrief
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Handybesitzer unter Mordverdacht
Das kann jedem passieren. Hält sich ein Handybesitzer/In rein zufällig zur Tatzeit in der Nähe eines Tatortes auf, gerät sie oder er, dem Handy sei Dank, automatisch unter Mordverdacht. Eine Geschichte aus Deutschland
Am Morgen nach einem Anschlag greift die Polizei auf alle Verbindungsdaten von Handys zu, die sich vor, während und nach der Tatzeit zwischen 17 und 22 Uhr in einem 2 Quadratkilometer grossen Gebiet rund um den Tatort aufgehalten haben. Dieses Schleppnetz ergibt vorerst einmal 12‘927 Verdächtige. Unmöglich, hier den wahren Täter zu finden, könnte man meinen.
Doch die Fernmeldespezialisten der Polizei beginnen mit der Eingrenzung. Beson- ders angetan hat es ihnen der Sendemast Nr.12, der nächste am Tatort liegende, und hier die Senderichtungen Nord und West. Eingegrenzt auf die exakte Tatzeit schrumpft die Zahl der Verdächtigen bereits auf 700 zusammen.
Je mehr Sendemaste sich in einem Tatgebiet befinden, desto genauer lässt sich nachträglich feststellen, wer sich hier wo zu welcher Zeit aufgehalten hat.
Die Aussichtslosigkeit schrumpft weiter als ein Augenzeuge in der Nähe des Tatortes eine Gruppe von jungen Leuten gesehen haben will. Auf Grund der bei den Mobil- funkbetreibern gespeicherten Abonnementsdaten sind das jetzt genau noch 152 Personen unter 20, welche sich zwischen 19.15 und 20.15 in unmittelbarer Nähe des Tatortes aufgehalten haben und von den dortigen Mobilfunksendern erfasst worden sind, auch wenn sie selber nicht telefoniert haben.
Als am Tag danach eine Gruppe von 4 aus den 152 tatsächlich am Tatort erscheint und die Polizei neugierig danach fragt, was passiert sei, geraten diese sofort in den Kreis der Hauptverdächtigen.
Dank den unzähligen Sendemasten kann von ihnen ein Bewegungsprofil erstellt wer- den, welches darauf hinausläuft, dass es sich um ein Quartett handelt, das sich stets an denselben Feiern und meistens an denselben Orten aufhält und gemeinsam in der Gegend herumfährt.
Nun hören die Kriminalisten nicht nur die Telefone der Jugendlichen ab,
sondern überwachen auch deren Internet- und e-mail-Verkehr. Dabei lassen sie es nicht nur bei den jungen Leuten selbst bewenden, sondern beziehen gleich auch noch deren Eltern ein. Sogar der Anschluss eines Ingenieurbüros wird abgehört, weil einer der Väter dort arbeitet. Fehlanzeige.
Fehlanzeige auch bei weiteren 3 Jugendlichen. 16 der Jüngste, 19 der Älteste. Wa- rum die 3 zu Mordverdächtigten erklärt werden, vermag nicht einmal der Unter- suchungsrichter zu erklären. Dieser erlässt einfach weitere Abhörbeschlüsse. Nur mit der Begründung, dass sich die Leute zur Tatzeit nachweisbar in der Nähe des Tatortes aufgehalten haben. Fehlanzeige über Fehlanzeige.
Manch Eine/r mag denken, das sei schon recht mit dieser elektronischen Schlepp- netzfahndung. Aber aufgepasst, das kann jeden Handybesitzer oder jede Handy-
  



















































































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