Page 9 - 62.Rundbrief
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Dabei handelt es sich um 8 Publikationen, bei denen die beschuldigte Mitarbeiterin als Co- Autorin fungierte. Merkwürdigerweise empfiehlt die Kommission aber nur das Zurückziehen der Arbeiten betreffend Mobilfunk, die anderen Arbeiten wurden nicht einmal erwähnt.
Eine Erklärung hierfür liess sich ableiten, da nach ein paar Tagen bekannt wurde, dass der Vor- sitzende der vom Rektor einberufenen, dreiköpfigen Kommission für Wissenschaftsethik als Ju- rist bei einem Unternehmen der Mobilfunkindustrie beschäftigt ist.
Bei einer Befragung der beschuldigten Laborantin, am 29.5.2008 durch die Professoren Rüdiger und Mosgöller (der Projektleiter des ATHEM Projektes, innerhalb dessen die UMTS Daten erar- beitet wurden) erklärt diese – abweichend von der Darstellung ihres Dienstvorgesetzten, dass sie alle publizierten Ergebnisse unter den Bedingungen einer doppelten Verblindung erhalten habe und dass die Behauptung, sie habe die Codierung der Expositionskammer gekannt, erfunden ist. Sie habe auch niemals etwas anderes gesagt und den Dienstvorgesetzten um Richtigstellung seines Briefes gebeten, was ihr bereits am 22.Mai auch zugesagt worden sei. Dass die Ver- blindung tatsächlich wie vorgesehen eingehalten worden ist, kann auch aus den schriftlichen Protokollen der Laborbesprechungen abgeleitet werden, die für die zurückliegenden 8 Jahre ge- sammelt vorliegen.
Auf Grund dieser Sachlage sind Datenmanipulationen auch bei den UMTS Ergebnissen schwer vorstellbar, wenn nicht unmöglich. Deshalb zieht auch Prof Adlkofer, München sein Einverständ- nis zur Retraktion dieser Publikation gegenüber dem Rektor und dem Herausgeber des Int Arch Occup Environ Health schriftlich zurück.
Ende der Pressemitteilung
An die Puls-Redaktion ging nun folgende Aufforderung: Sehr geehrte Puls-Redaktion,
Im Auftrag des Vorstandes der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffe- ner, Gigaherz.ch muss ich Sie bitten, Ihre Falschmeldung vom 2.6.08, wonach 2 Studien über Erbgutveränderungen infolge Handybenutzung gefälscht worden seien, in der nächsten Sendung vom 9.5.08 klar und deutlich zu widerrufen.
Die Medienmitteilung, auf welche Sie sich stützen, ist ein reines Phantasie- oder besser gesagt ein Lügenkonstrukt eines Anwaltes der Mobilfunkindustrie und wiederspiegelt die kriminellen Me- thoden, zu welchen die Mobilfunkgesellschaften zur Zeit greifen müssen.
Wir von Gigaherz.ch sind zutiefst empört, dass es möglich ist, dass Falschmeldungen solchen Formates über einen Schweizer Fernsehkanal, ohne jede Rückfrage bei den Beschuldigten aus- gestrahlt werden können.
Ich hoffe deshalb, dass es Ihnen möglich sein wird, die Angelegenheit vor der Kamera entspre- chend richtigzustellen, ohne dass wir zum Mittel der Konzessionsbeschwerde greifen müssen. Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Hugo Rüdiger sicher gerne Rede und Antwort. (e-mail Adresse wurde beigefügt)
Mit freundlichen Grüssen, Gigaherz.ch, Hans-U. Jakob (Präsident)
Anmerkung: Die Redaktion Puls hat auf diese Aufforderung überhaupt nicht reagiert. Eine ent- sprechende Konzessionsbeschwerde wurde deshalb eingereicht, welche von der Ombudsstelle auch angenommen wurde. Eine Untersuchung wurde eingeleitet und läuft zur Zeit. Die Redaktion Puls wird uns sehr genau erklären müssen, auf wessen Geheiss diese Falschinformation ausge- strahlt wurde und ob die Sendung Puls möglicherweise gar von einem Mobilfunkbetreiber ge- sponsert wird.
Wundern tut uns zur Zeit nämlich gar nichts mehr.
     




















































































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