Page 3 - 62.Rundbrief
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Urkundenfälschung für die Euro-08?
Eine, von der Bausektion der Stadt Zürich ausgestellte Baubewilligung vom 5.12.2006, enthielt lediglich folgende Dienste:
Radio digital 230 MHz, 600Watt ERP; Radio analog 108MHz, 1x400Watt ERP + 2x500Watt ERP; TV digital 862MHz 1x1000Watt ERP, Sendeleistung total 3000Watt ERP. Von DVB-H (Handy- fernsehen) stand da nichts.
Ungefähr ab Ende April 2008 tauchten im Gigaherz-Internetforum die ersten hämischen Kom- mentare von Handy-Freaks auf, die schadenfreudig über den Bau und die Inbetriebnahme des Handy-TV-Senders auf dem Zürichberg, trotz mehreren Einsprachen, berichteten.
Da man sich von Swisscom, einem ehemaligen Staatsbetrieb, solch illegales Verhalten nicht ge- wohnt war, schenkte man anfänglich weder bei Gigaherz, noch bei den Anwohnern diesen Meldungen allzu grosse Beachtung. Erst als Anfang Mai das BAKOM (Bundesamt für Kommu- nikation) auf seiner Internetseite htttp://www.funksender.ch auf dem Zürichberg einen Testbetrieb für DVB-H (H-wie Handyfernsehen) und eine 4-mal höhere Sendeleistung von neu 12000Watt ERP publizierte, wurde man hellhörig.
Mit eingeschriebenen Briefen verlangten sowohl die Anwohner, wie auch Gigaherz ein sofortiges Benützungsverbot und die Einstellung des illegalen Sendebetriebes.
Demjenigen Anwohner, dessen Reklamation zuerst bei der Bausektion der Stadt Zürich eintraf, wurde mit Schreiben vom 8.5.2008 erklärt, es habe sich in der Baubewilligung vom Dezember 2006 um ein redaktionelles Versehen gehandelt, denn es hätte damals schon von zusätzlichen 10‘000Watt ERP für das Handyfernsehen (DVB-H) die Rede sein müssen.
Später eingetroffenen Reklamationen, auch derjenigen von Gigaherz, wurden am 13. Mai nicht mehr mit “redaktionellem Versehen“ herausgeredet, sondern es wurde einfach die Baubewilli- gung vom Dezember 2006 beigelegt, in welcher am 8.Mai 2008 schlicht und einfach nachträglich weitere 10‘000Watt ERP Sendeleistung für DVB-H eingefügt worden waren.
Ein vielleicht etwas ungeschickter Beamter hat in seiner Ordnungsliebe sogar noch den Datum- stempel der Änderung (8.5.2008) säuberlich hinzugefügt. Dies, nachdem die Hochrüstung und die Inbetriebnahme auf dem Zürichberg bereits erfolgt waren. Ordnung muss schliesslich sein... Der Eintrag von den zusätzlichen 10‘000Watt ERP fiel um so mehr auf, weil dieser unter der fal- schen Frequenz von 826MHz erfolgte. Hier hatte es noch schön Platz am Ende der Zeile. Diese Frequenz ist jedoch nicht für das Handyfernsehen DVB-H vorgesehen. Hier werden Frequenzen zwischen 490 und 626MHz belegt.
Die Erklärung mit dem “redaktionellen Versehen“ ist deshalb vollkommen unglaubwürdig und un- akzeptabel. Wären damals schon im Bauentscheid vom 12.2006 bereits 10‘000Watt ERP für das Handyfernsehen (DVB-H) vorgesehen gewesen, wären die Anwohner zweifellos schon damals an die Baurekurskommission, sowie an Gigaherz gelangt. Und wären im Bauentscheid vom 12. 2006 bereits 10‘000Watt ERP für das Handyfernsehen DVB-H vorgesehen gewesen, hätte die Swisscom im September 2007 gar kein neues Baugesuch mit einer gesamten Sendeleistung von 13‘000Watt ERP eingeben müssen.
Gigaherz möchte seiner Empörung darüber Ausdruck geben, dass eine Baubehörde einen Bau- entscheid nach 18 Monaten einfach abändert und mit zusätzlichen 10‘000Watt Sendeleistung versieht. Das grenzt unseres Erachtens an Urkundenfälschung. Deshalb schrieb Gigaherz am 21.5.2008 an die Bausektion und die Baurekurskommission des Kantons Zürich:
Aus diesem Grund halten wir an unserem Rechtsbegehren vom 3.5.08 fest und verlangen:
Die widerrechtlich erstellten Installationen zur Verbreitung der DVB-H-Programme auf dem Zü- richberg seien per sofort mit einem Benützungsverbot zu belegen und der Sendebetrieb sei unverzüglich einzustellen.
    




















































































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