Page 11 - 62.Rundbrief
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Keine Funktionskontrollen
Die 376 besuchten Anlagen wurden nur gerade auf ihre eingestellten Sollwert-Parameter, jedoch nicht auf ein Funktionieren der Alarmmeldung hin kontrolliert. Ob ein Alarm bei bewusster oder unbewusster Übersteuerung eines Parameters wirklich anspricht, wurde nur gerade bei jedem Betreiber 1mal kontrolliert. Das heisst, Funktionskontrollen wurden nur bei 4 von insgesamt 10‘000, ev. sogar 26‘000 Anlagen durchgeführt.
Die Kontrolle des Ansprechens von Alarmen gehört jedoch zur grundlegendsten Pflicht jedes Software-Ingenieurs. Wenn dies, wie hier, nur gerade bei 4 von 10'000 Anlagen durchgespielt wurde, muss von einer absoluten Liederlichkeit gesprochen werden. Dass dieses Durchspielen von Alarmen auch von den sogenannten Audit-Firmen nicht vollzogen wurde, kann aus dem lächerlich kleinen Zeitaufwand dieser Firmen geschlossen werden.
Kabeldämpfungen nicht einbezogen
Bei den 376 besuchten Anlagen wurden laut Bericht weder die Kabeldämpfungen nachge- messen, noch wurde kontrolliert, ob tatsächlich die in den Standortdatenblättern deklarierte Hard- ware (Antennenkörper) installiert waren. Gerade bei in der Software falsch eingetragenen Kabel- dämpfungen können gravierende Fehler zu Ungunsten der Anwohner entstehen. Das heisst, es wird ein Nicht-Ansprechen eines Übersteuerungs-Alarms zum vorne herein einfach in Kauf ge- nommen.
Die sogenannten Auditfirmen haben total versagt
Insgesamt 33% der von den Umweltämtern besuchten Stationen wiesen falsch eingestellte A- larmwerte auf. Ein solch hoher Prozentsatz hätte bei pflichtgemässer und fachtechnisch durch- geführter Auditierung auffallen müssen. Die Befürchtungen der Kritiker, dass sich bei dem un- glaublich kleinen Zeitaufwand, welcher für die Auditierung zur Verfügung gestellt wurde, keine seriöse Kontrolle durchführen liess, haben sich voll bestätigt. Das Ganze wirft ein denkbar schlechtes Licht auf das Zertifizierungswesen und gibt allen Gerüchten, dass sich im Mobilfunk- bereich einfach alles kaufen liesse, erneuten Auftrieb.
FAZIT:
Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass die Vorgaben des Bundesgerichtes an das QS-System bei Weitem nicht erfüllt werden. Weitere Baubewilligungen können unter solchen Umständen nicht mehr erteilt werden. Das Bundesgericht bemerkte einst dazu: „Sollten sich die QS-Systeme auch nach allfälligen Verbesserungen und Ergänzungen als ungenügend erweisen, müsste wie- der auf die Begrenzung der Sendeleistungen und Senderichtungen durch bauliche Vorkehrungen zurückgekommen werden.“ Die QS-Systeme sind laut vorliegendem BAFU-Bericht nicht nur un- genügend, sondern völlig unbrauchbar. Siehe auch http://www.gigaherz.ch/1293
Wie die Kantonalen Umweltämter mogeln
Die in verschiedenen Kantonen der Schweiz laufenden Online-Messungen von Mobilfunksendern vermitteln dem Betrachter ein völlig falsches, verharmlosendes Bild. Der Schlusskommentar in allen Medienberichten lautet stets: „Mit diesen Messungen wird einwandfrei nachgewiesen, dass alle gemessenen Werte weit unter dem Grenzwert liegen.“
Gerade dieser Passus ist irreführend und total falsch.
Die auf diversen Internetseiten verschiedener Kantonaler Umweltämter gezeigten Ganglinien und Strahlungsbilder entsprechen nicht im Entferntesten den tatsächlich vorhandenen Strahlungs- werten.
    




















































































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