Page 2 - 62.Rundbrief
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Der Angriff auf den Anlage-Perimeter
Der Anlage-Perimeter ist der Radius rund um eine Antenne, in welchem keine weiteren mehr be- willigt werden dürfen. Es sei denn, alle innerhalb dieses Perimeters stehenden Antennen würden für die Grenzwerteinhaltung rechnerisch als EINE Anlage zusammengefasst. Dieser Radius wird Anlage-Perimeter genannt und entspricht einem Zehntel des Einspracheradius. Der Einsprache- radius berechtigt alle, die innerhalb dieses Kreises wohnen oder arbeiten, Einsprachen und Beschwerden gegen ein Antennenprojekt zu führen.
Der Einspracheradius wird anhand der Sendeleistung in demjenigen 90°-Kr eissektor erfasst, in welchem die höchste kumulierte Sendeleistung in Watt ERP abgestrahlt wird. Jetzt wir die Dis- tanz berechnet, innerhalb welcher der Strahlungswert, je nach Frequenzlage, 900 - 1800 oder gemischt, der Anlagegrenzwert von 0.4V/m – 0.6V/m oder 0,5V/m erreicht wird. Dann wird der Zirkel gesteckt und ein Kreis gezogen. Der Einspracheradius und der Anlage-Perimeter gelten auch für diejenigen Kreissektoren, in welche weniger Leistung abgestrahlt wird.
Diese Regelung gilt seit Ende Juni 2002, als das damalige BUWAL (heute BAFU) eine Vollzugs- empfehlung zur NISV veröffentlichte. Diese Regelung wurde vom Bundesgericht unterdessen auch mehrmals bestätigt.
Wichtig zu wissen ist, dass nur innerhalb des Anlageperimeters alle Antennen gemeinsam den Anlagegrenzwert von 4, 5, oder 6V/m einhalten müssen und ausserhalb dieses Perimeters nur noch jeder Anbieter für sich allein.
Dieser Anlage-Perimeter (1/10 vom Einspracheradius) kommt den Mobilfunkbetreibern, jetzt wo sie nur noch äusserst selten einen Hausbesitzer zu einem Mietvertrag überreden können, je län- ger je mehr in die Quere. Hausbesitzer, welche den Beteuerungen der Mobilfunkbetreiber noch Glauben schenken, dass Antennenstrahlung harmlos sei, sind äusserst rar geworden. Deshalb möchte man jetzt ganze Dachlandschaften, wo der Antennenbau noch möglich ist, mit Anlagen vollstopfen. Das sind dann meistens Orte, wo die Besitzer selber nicht wohnen.
Auch den Gemeinden, die eine Planung von Antennenstandorten selbst an die Hand nehmen wollen, kommt der Anlage-Perimeter vielfach ungelegen. Denn laut Bundesgericht und dessen “Einflüsterer“ Dr. Benjamin Wittwer, sei nur eine Kombination von Negativ- und Positivplanung zulässig und keinesfalls eine generelle Einschränkung des Antennenbaus. Was Wittwer unter dieser Kombination von Negativ- und Positivplanung versteht, erläuterte er an der sogenannten Fachtagung vom 24.1.2008 im Hotel Banana (welch sinniger Name) in Winterthur. Die Gemein- den könnten privilegierte Wohnlagen mit gehobenen Ansprüchen tatsächlich vor Antennenbauten schützen, wenn sie im Gegenzug weniger privilegierte Quartiere, wie gemischte Wohn/Gewer- bezonen oder Arbeitersiedlungen (mit Vorliebe Fremdarbeiterquartiere, meinte ein Gemeindeprä- sident sarkastisch in der Diskussion) für den Bau von Antennen freigeben würden. Selbstver- ständlich müssten in diesem Fall die privilegierten Wohnquartiere von den Unterprivilegierten aus genügend bestrahlt werden können, meinte Wittwer. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1269
Voilà, da haben wir den Grund, weshalb Mobilfunkbetreiber und ihre Lobbyisten am Bundesge- richt den Anlageperimeter abschaffen oder zumindest verengen wollen. In erster Linie also dazu, dass kommende Antennen noch mehr in unterprivilegierten Wohnlagen verbannt werden können als bisher.
Die in dieser Hinsicht revidierte NISV (Verordnung über nichtionisierende Strahlung), soll in der zweiten Jahreshälfte 2008 in die Vernehmlassung (öffentliche Anhörung) geschickt werden. Und anschliessend wird der Bundesrat entscheiden. Gigaherz wird sich in diese Diskussion ebenfalls lautstark einklinken.
      
























































































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