Page 10 - 62.Rundbrief
P. 10

10
Neuer Skandal-Bericht zum QS-System
Ende Mai 08 ist der vom Bundesgericht auf Ende Dezember 07 verlangte Bericht zur Brauchbar- keit des QS-Systems endlich erschienen und kann heruntergeladen werden auf http://www. umwelt-schweiz.ch/elektrosmog. 40 Seiten pdf. Die QS-Systeme sind laut vorliegendem Bericht nicht nur ungenügend, sondern unbrauchbar.
Der Bericht wurde von den Erfindern des Systems BAFU, BAKOM, BECO und den Lufthygieneämtern Basel und Zug selbst verfasst und hat deshalb den Status einer reinen Partei- behauptung. Die ausgewerteten Daten stammen von 21 Kantonalen Umweltschutzämtern. Nicht mitgemacht haben die Kantone FR, GE, GL, JU und VD.
Unterlassene Frage- und Untersuchungspflicht
Bis dato haben sämtliche Gerichtsinstanzen der Schweiz den Einsprechern und Beschwerdefüh- rern einen Augenschein bei den Kantonalen Umweltschutzämtern und in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber verweigert. Was einer Verweigerung des rechtlichen Gehörs und einer unter- lassenen richterlichen Untersuchungs- und Fragepflicht gleichkommt.
Beim Studium des zitierten Berichtes wird sofort klar, warum die Gerichte von einem Augen- schein nichts wissen wollten, beharrten sie doch stets auf dem Standpunkt, die Kantonalen Um- weltschutzämter hätten Onlinezugriff auf Datenbanken des BAKOM, welche eine lückenlose, durch Mobilfunkbetreiber unbemerkte Kontrolle ermöglichen würde.
Der Bericht bestätigt nun eindrücklich, dass diese Darstellung ins Reich der Phantasie gehört. Die BAKOM-Datenbanken sind, wie stets von Gigaherz dargestellt, rein statische, das heisst 14- täglich von Hand nachgeführte Datenbanken über Sollwerte, die mit den tatsächlichen, in den Steuerzentralen im Land draussen gefahrenen Istwerten, nicht das Geringste zu tun haben. Weiter wird im Bericht bestätigt, dass Kantonale Umweltfachstellen keinerlei Online-Zugriff auf die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber haben und deren Kontrolle des QS-Systems nur durch persönliche Besuche in diesen Zentralen wahrgenommen werden könne und dass diese Besuche nur nach Voranmeldung erfolgen können. Diese Fakten entsprechen exakt dem, was Gigaherz stets kommuniziert hat, von sämtlichen Gerichtshöfen der Schweiz jedoch ignoriert, bis geleugnet wurde.
Keine Garantie für die Bevölkerung
Das QS verdient den Namen Qualitätssicherungssystem nach wie vor nicht und vermag die Be- völkerung nicht vor Überschreitung der Grenzwerte und vor allem nicht vor Überschreitung der, in den Standortdatenblättern deklarierten Sendeparameter, zu schützen. Untersucht für den vor- liegenden Bericht, wurden während eines Jahres von 21 Kantonalen Umweltschutzämtern der Schweiz nur gerade 376 Mobilfunk-Sendeanlagen. Das wären, bei einem im Bericht behaupteten Gesamtbestand von 10‘128 Anlagen, gerade 3.7%. Bei den Gigaherz vorliegenden Beständen von 26'000 Anlagen wären es gerade mal 1.6%. Sei dem wie es wolle, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mobilfunkbetreiber beim absichtlichen Mogeln erwischt wird, reicht von äusserst gering bis Null.
Die angetroffenen Missstände können daher eher als Zufallstreffer betrachtet werden.
Von den 376 besuchten Stationen hielten 25%, die in den Standortdatenblättern deklarierten Sendeparameter, nicht ein. Das heisst, die Programmierung der Alarmpunkte war falsch. Die An- wohner von Sendeanlagen haben jedoch nicht nur ein Anrecht auf eingehaltene Grenzwerte, sondern auf das, was ihnen in den Baueingaben (Standortdatenblättern) als Maximum verspro- chen wurde.
Von den 376 besuchten Stationen waren 8% oder 30 Stationen dermassen falsch eingestellt, dass ein vom QS-System unbemerktes Überfahren der Grenzwerte möglich gewesen wäre. 21% der entdeckten Falscheinstellungen wurden nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist von 24 Stunden behoben.
    





















































































   8   9   10   11   12