Page 5 - 61.Rundbrief
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Offenbar hatte die Polizei von den tatsächlichen, sehr geringfügigen Schäden und deren Ursache keine allzu grosse Ahnung. Ansonsten man als Erstes die zahlreichen Graffitis am Gebäude der Station näher in Betracht gezogen hätte, welche auf oftmalige Anwesenheit von Chaoten und Vandalen rund um die Station schliessen lässt.
Bereits im Frühjahr 07 erfolgte eine dubiose Verhörwelle der Freiburger Polizei, da an- geblich am Sockel dieses Mastes Befestigungsmuttern entfernt worden seien. Diese Muttern weisen eine solche Grösse und eine solche Sicherungsart auf, dass diese nur mit speziellen Werkzeugen und mit Kenntnissen in deren Montagetechnik gelöst werden können.
Kurzum, es können meines Erachtens für diesen angeblichen Sabotageakt nur Personen in Frage kommen, die mit der Montage eines solchen Mastes vertraut sind und Zugang zu diesen Werkzeugen haben. Das heisst im Klartext, die Verhöre hätten in erster Linie bei Swisscom und deren Unterakkordanten angesetzt werden müssen und sicher nicht bei Leuten, die auf legale Art Einsprache gegen ein Bauprojekt erheben.
Bestenfalls Diebstahl von Altmetall
Recherchen von unserer Seite haben zudem ergeben, dass, wenn ein Mastfuss einmal über die aufstehenden Gewindebolzen hinabgelassen wurde, dieser Mast gar nicht mehr umfallen kann, da sich bei der geringsten Schräglage des Mastes, die Bolzen sofort in den Bohrungen verklemmen und verkeilen, ohne dass vorher Muttern angebracht worden sind. Dies nach Auskunft einer Helikopterfirma, welche solche Masten heranfliegt und am Bestimmungsort millimetergenau absetzt.
Das Lösen der Befestigungsmuttern, welche die Freiburger Polizei als Sabotageakt verfolgte, hätte also bestenfalls als Diebstahl von Altmetall bewertet werden dürfen und niemals wie die Swisscom anzeigte, als Sabotageakt.
Wir haben es höchst vermutlich auch hier mit einem Versuch der Swisscom zu tun, Einsprecher gegen Mobilfunkanlagen mit Hilfe der Freiburger Polizei zu kriminalisieren.
Gegen solche Machenschaften wird sich unsere Vereinigung mit allen, uns zur Verfügung stehenden Rechts- und Publikationsmitteln zur Wehr setzen. Wir finden den Zeitpunkt für gekommen, die Öffentlichkeit über die tatsächlichen Verhältnisse bei der Sendestation Tentlingen via Internet und Presse zu orientieren. Es wird nicht länger hingenommen, dass mögliche Einsprecher gegen geplante Sendestationen zum vornherein als mögliche Brand- stifter oder sonstige Saboteure verdächtigt werden.
Bundesgericht schützt Wahrsager und Kaffeesatzleser
Das höchste aller Gerichte hat ein höchst fragwürdiges Urteil gefällt.
Am 21. Februar 2007 wollte der Regierungsrat des Kantons Aargau, der seit 4 Jahren andauernden Bastlerei des Bundesamtes für Metrologie und Akkreditierung (METAS) und des Bundesamtes für Umwelt (BAFU), betreffend der Messung von UMTS-Strahlung, ein Ende setzen.
Wegen der sagenhaften Ungenauigkeiten der verfügbaren Messgeräte, welche eher an Kaffeesatzlesen als an Messtechnik erinnerten, beschloss der Aargauer Regierungsrat damals, auf den berechneten Werten in den Baueingaben der Mobilfunkbetreiber einen Si- cherheitsabzug von 15% zu machen. Als Beispiel: Wenn UMTS-Anlagen an einem Ort empfindlicher Nutzung (OMEN) berechnete Werte über 5.1V/m aufwiesen, durfte die Baube- willigung nicht mehr erteilt werden, weil die Einhaltung des Anlage-Grenzwertes von 6V/m messtechnisch nur noch höchst unzuverlässig nachweisbar war.






















































































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