Page 12 - 61.Rundbrief
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rigen Entscheide von Baudirektion und Verwaltungsgericht werden aufgehoben und das Ver- fahren muss von Grund auf neu aufgerollt werden.
Die beteiligten 200 privaten Einsprecher, deren Einsprachen mit einem ziemlich billigen juris- tischen Trick von der Baudirektorin persönlich vom Tisch gefegt wurden, erhalten ihre Rechte vollständig zurück. Die Argumente der Einsprecher/Innen müssen ordentlich angehört und in künftige Entscheide einbezogen werden.
Die beschwerdeführenden Bürger/Innen von Schwarzenburg erhalten ihre Kostenvorschüs- se, welche sie leisten mussten, vollständig zurückbezahlt und können das Geld nun in das kommende, hoffentlich rechtskonforme Verfahren investieren. Siehe Bundesgerichtsurteil 1C_442/2007 vom 21.4.08
200 Einsprachen mit einem einzigen Federstrich unter den Teppich gekehrt
Die Gemeinde Wahlern hatte das Baugesuch von Sunrise auf der alten Postgarage am 9.5.2007 aus ortsplanerischen Gründen abgelehnt, worauf Sunrise gegen die Gemeinde Wahlern direkt bei der Baudirektorin Beschwerde führte und dort recht bekam. Leider hat die Gemeinde vor ihr gekuscht und den Fall nicht weitergezogen.
Die privaten Einsprecher mussten sich am Streitfall zwischen der Gemeinde und Sunrise nicht beteiligen, da sie von diesem Streit nicht direkt betroffen waren und ganz andere Gründe für ihre Einsprachen hatten.
Diese Nichtbeteiligung nahm Frau Egger zum Anlass, die rund 200 privaten Einsprecher kurzum aus dem Verfahren zu werfen und auf deren Einsprachen gar nicht mehr einzutreten. Dies entgegen aller bisher, landesweit an allen Gerichten praktizierten Gepflogenheiten!
Was an diesen Vorkommnissen besonders auffiel, war, dass die Sunrise-Beschwerde nicht wie üblich an das Rechtsamt, sondern an die Baudirektorin persönlich adressiert war und dass daraufhin die Baubewilligung, nicht wie üblich vom Rechtsamt, sonder von der Frau Baudirektorin persönlich ausgestellt wurde.
Gegen diesen Hinauswurf führten stellvertretend 2 der 200 Einsprecher Beschwerde beim Verwaltungsgericht und später vor Bundesgericht, wo sie jetzt auf recht eindrückliche Art Recht bekamen. Dass es sich bei einem der 2 Beschwerdeführer um den Präsidenten von Gigaherz.ch der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betrofferner handel- te, sei nur am Rande erwähnt.
Aus Schwarzenburg stammend, liegt noch eine weitere dubiose Beschwerde beim Bundesgericht.
Nämlich diejenige vom kantonalen Werkhof am Langenwilweg, wo die Sunrise ebenfalls eine Mobilfunkantenne aufstellen möchte. Hier verlangten die Einsprecher zuerst Klarheit darüber, ob die Kantonale Baudirektion als Besitzerin des Grundstücks überhaupt als Richterin auftreten darf. Das Verwaltungsgericht bejahte diese Frage, worauf 3 der Einsprecher stell- vertretend für die übrigen 230 den Fall an das Bundesgericht weiterzogen.
Obschon die Kantonale Baudirektion vom Bundesgericht immer noch kein grünes Licht für die Weiterbearbeitung dieses Falles bekommen hat, wird dort munter weiter daran gearbeitet, als ob es weder ein Bundesgericht, noch eine hängige Beschwerde gegen ihre Zuständigkeit gäbe. Alle Proteste der Einsprecher fruchten nichts! Bei der Baudirektion stehen die Ohren auf Durchzug. Bleibt zu hoffen, dass diese Sturheit vom Bundesgericht ebenso hart geahndet wird, wie der Fall Thunstrasse. Sollten die Einsprecher Recht bekommen, hätte das Auswirkungen auf alle übrigen Kantone, wo Baudirektionen in eigener Sache richten, wenn auf Kantonsland Antennen aufgestellt werden oder wurden.
Bis zum nächsten Rundbrief grüsst Sie der Präsident und die Vorstandsmitglieder von Gigaherz.CH der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener





















































































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