Page 11 - 61.Rundbrief
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nungsfähiges Handeln, hervorgerufen durch starke Gefühlsregungen und dadurch komplet- tes Ausblenden der Realitäten.
Einsprecher und Beschwerdeführer handelten viel mehr wohl überlegt und analytisch. Diese würden sich sehr wohl kundig machen und gut abwägen, bevor sie sich zu einer Einsprache oder Beschwerde entschliessen. Und eine Einsprache verfassen und absenden könne gar nicht im Affekt stattfinden. Dafür stehe dem Einsprecher zu viel Zeit zur Verfügung, um sich die Sache zu überlegen und Erwägungen anzustellen. Auch finanzielle. Wenn Siegrist mit dieser Studie Böses gegen uns im Sinn habe, werde er gehörig auf die Nase fallen.
Unser Dr. der Psychologie meint, Siegrist habe sich für seine Studie das falsche von 2 unkompatiblen Systemen ausgesucht. Er hätte seine Studie bei den Mobilfunkbetreibern durchführen müssen. Diese handelten seiner Ansicht nach im Affekt. Indem sie die Realitä- ten (Studien welche Gesundheitsschäden bestätigen), völlig aus ihrem Denken ausblende- ten, weil sie unter starken Gefühlsregungen handelten. Die starken Gefühlsregungen wür- den durch Angst vor Milliardenverlusten hervorgerufen, was auch bei den Staatsdienern der Fall sei. Anders sei es nicht zu erklären, dass bei der Krebs-Studie Husmannstätten- Vasodsberg von Dr. Gerd Oberfeld, die Mobilfunker panikartig behaupteten, den Sender dort habe es gar nie gegeben. Dieser Sender sei im Affekt einfach aus dem Denken der Betreiber ausgeblendet worden, was die übereilt einberufenen Pressekonferenz und die voreilige Klage gegen Oberfeld aufzeige. Dies sei eine klare Affekthandlung. Nicht aber Einsprachen und Beschwerden gegen Mobilfunksender. Interessant wären die verwendeten Fragen, mit deren Antwortgebung ein Affekt angeblich gemessen werden könne. Darauf komme es eben auch noch an, sagt unser Psychologe. Die Fragestellung müsse spätesten mit den Studienergebnissen zusammen publiziert werden und da könnten wir dann immer noch eingreifen, falls Unfug getrieben worden sei.
Anmerkung von Gigaherz: Der Affekt wegen dem Effekt
Die ständige Behauptung der Mobilfunkbetreiber und Behörden, unterhalb der amtlichen Grenzwerte gebe es keine Gesundheitsschäden, ist also nichts anderes als ein Ausblenden der Realität unter starken Gefühlsregungen. Affektartig ausgeblendet werden die hunderten von Studien, die den Nachweis eines gesundheitlichen Effekts erbracht haben. Ohne dieses Ausblenden der Realität könnten diese Leute ihre Arbeit gar nicht mehr machen.
Das Selbe ist mit der Behauptung der Mobilfunkbetreiber und Behörden, die Schweizer Grenzwerte seien 10 mal besser als diejenigen im Ausland. Diese Behauptung erfolgt affekt- artig in jeder amtlichen Stellungnahme zum Mobilfunk. Auch hier wird die Realität, dass die- ser 10mal niedrigere Wert automatisch durch die Gebäudedämpfung und/oder die Ab- weichung aus der Senderichtung, ohne jede Einschränkung für die Mobilfunkbetreiber, aus rein physikalisch-technischen Gründen erreicht wird, kurzerhand ausgeblendet.
Frau Egger muss auf die „Ehrenrunde“!
Die Baudirektorin und das Verwaltungsgericht des Kantons Bern wurden am 28.April vom Bundesgericht laut und deutlich auf die Startlinie zurückgepfiffen.
Die an Amtsmissbrauch grenzenden Dreistigkeiten der Baudirektorin Barbara Egger und des Verwaltungsgerichtes des Kantons Bern zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber waren nun selbst den sonst durchwegs mobilfunkfreundlich gesinnten Bundesrichtern zu viel.
Happige Vorwürfe.
Im Fall der geplanten, als überdimensionierter Kamin getarnten Mobilfunkantenne auf der ehemaligen Postgarage an der Thunstrasse in Schwarzenburg, warf das Bundesgericht den Vorinstanzen überspitzten Formalismus, Widerhandlung gegen Treu und Glauben, sowie Verweigerung des rechtlichen Gehörs und formalistische Rechtsverweigerung vor. Die bishe-























































































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