Page 4 - 61.Rundbrief
P. 4

4
Diese Stimmungsmache ging später so weit, dass Leuten, welche auf Freiburger Gemeinde- verwaltungen in ein Antennenprojekt Einsicht nehmen wollten, von Bauverwaltern und Ge- meindeschreibern empfohlen wurde, schleunigst das Lokal zu verlassen, da man sie sonst dem Untersuchungsrichter melden müsse.
Ein gefundenes Fressen für den zuständigen Freiburger Untersuchungsrichter
Er schnappte sich gleich frühmorgens, nach dem angeblichen Brandanschlag, auf den Ge- meindeverwaltungen und Oberämtern die Listen der Einsprecher gegen Mobilfunkantennen und liess diese, obschon es Samstag war, zu Verhören auf den Polizeiposten antreten. Da die Verhörer nur Französisch und die Verdächtigten nur Deutsch sprachen, war das Chaos vorprogrammiert und es flogen bald wüste Worte.
Es folgte ein 14-tägiges Hick-Hack mit weiteren Verhören, zu welchem auch noch die Ehefrauen der Verdächtigen aufgeboten wurden. Anhand der veranstalteten Hektik hätte man meinen können, es sei mindestens der Regierungspräsident von Freiburg umgebracht worden.
Ein falsch deklarierter Polizeiposten auf den Vorladungen sorgte für weitere Verwirrung und böse Worte, da sich die Aufgebotenen wohl zum angegebenen Posten begaben, die Polizisten jedoch nicht dort warteten. Es wurde ihnen in der Folge mit Verhaftung, Haus- durchsuchung und Untersuchungshaft gedroht.
Alle Verhöre verliefen selbstverständlich ergebnislos. Einsprecher sind keine Krimi- nelle!
Das war aber nicht gerade karrierefördernd für den Untersuchungsrichter. Nach 2-monatiger Ruhe wurde das gesundheitlich schwächste Glied in der Kette der Verdächtigten im „Ver- fahren wegen Brandstiftung gegen Unbekannt“ erneut vorgeladen. Vermutlich hatte man sich von diesem Hirntumorpatienten am ehesten einen Zusammenbruch mit anschliessendem Geständnis erwartet.
Nach der Intervention des Präsidenten von Gigaherz wurde die Vorladung gegen den am Gehirn Operierten ziemlich schnell aufgehoben, mit dem Hinweis, dass jetzt der Gigaherz- Präsident dafür verantwortlich sei, dass sich der Patient nicht mit dem Untersuchungsrichter habe aussprechen dürfen. (!) So kann man das natürlich auch sehen.
Aus dem Bericht von Hans-U. Jakob an den zuständigen Freiburger Untersuchungs- richter:
Anhand der von mir geschossenen Bilder wird es ein Leichtes sein, jeden Richter davon zu überzeugen, dass es sich nicht um Brandstiftung handelt. Um an der Stelle, wo sich die, nun provisorisch um ca. 1.5m verkürzten Kabel befinden, Feuer zu legen, müsste sich ein Brand- stifter einer 3.5m bis 4m langen Leiter bedienen. Das ist zu umständlich für eine schnelle Brandstiftung an dieser Sendeanlage. Da hätte es wesentlich einfachere und viel wirkungs- vollere Methoden gegeben, um diese Station für Monate ausser Betrieb zu setzen.
Schuld trägt eine liederliche Kabelinstallation
Meines Erachtens wurde der Kabelbrand, welcher sich in sehr beschränktem Umfang hielt - es wurden lediglich ca. 1.5 Laufmeter zerstört - infolge einer liederlich, wahrscheinlich durch einen Billigstanbieter ausgeführten Kabelinstallation ausgelöst:
Der Brand, wenn man hier überhaupt von einem solchen sprechen will, ist meines Erachtens durch lokale Überhitzung an einem verletzten Koax-Kabel entstanden. Die Kabel hingen streckenweise über 1.5m in der Luft, pendelten bei Wind hin und her und konnten sich durch- scheuern. Von Brandbeschleuniger keine Spur.
Wer hier von Brandstiftung spricht, macht sich meines Erachtens der falschen An- schuldigung und der Irreführung der Rechtspflege schuldig. Art 303 und 304 StGb.




















































































   2   3   4   5   6