Page 5 - 60.Rundbrief
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Laut Statuten dieses Vereins mit Jahresbeiträgen von 1 Million sfr. (pro Mitglied) ist der Vereinszweck: Förderung der drahtlosen Kommunikation, insbesondere Stärkung des Vertrauens in Gesellschaft und Wirtschaft zur drahtlosen Kommunikation, Förderung von Aufbau und Erhalt eines glaubwürdigen und nachhaltigen Vertrauens- verhältnisses zu Bevölkerung, Behörden, Institutionen und Organisationen und Unterstützung des Abbaus von Ängsten und Unsicherheiten.
Frau Bietenhard hat Ihre Aufgabe vor allem im hartnäckigen verleugnen von gesundheitlichen Schäden infolge elektromagnetischer Bestrahlung im Besonderen durch Mobilfunk wahrgenommen.
Im weiteren versuchte sie stets haarsträubendes Desinformationsmaterial bei Gemeinde- Kantons- und Justizbehörden oder sogar bei Schulen zu deponieren, in welchem nicht davor zurückgeschreckt wurde an Elektrosmog erkrankte Menschen als geistegestört hinzustellen.
Als Beweis dazu dienen uns einige abscheuliche Zitate aus der Zeitschrift Frequentia vom November 2004. (Die Frequentia wurde ab 2004 regelmässig an über 11'000 praktizierende Aerzte in der Schweiz verschickt)
Das Vorgehen, missliebige Bürger/Innen wegen angeblicher Geistesgestörtheit aus dem Verkehr zu ziehen, ist aus den letzten 70 Jahren Weltgeschichte hinreichend bekannt. Angefangen bei Adolf dem Schrecklichen über Josef dem Barbaren bis hin zu den jüngsten Diktatoren von Ost bis West und Süd bis Nord.
Wie kommt der Bundesrat dazu, eine Person wie Frau Sonja Bietenhard, die ihr Ziel das Verständnis und Vertrauen in den Mobilfunk zu fördern, eindeutig nicht erreicht und das Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor elektromagnetischer Verstrahlung stets verhöhnt und verspottet hat, als Generalsekretärin im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement anzustellen? Mit dieser Wahl hat der Bundesrat einen verabscheuungswürdigen Weg eingeschlagen.
Der Gemeinderat von Wängi verweigert den zivilen Gehor- sam
von Markus Lauener, 16.1.07
Der Gemeinderat von Wängi hat bei einem hängigen Antennenbaugesuch der Firma Orange Communications SA selber Einsprache erhoben.
Seit dem Jahr 2000 bewilligte der Gemeinderat von Wängi keine einzige Antenne mehr. Insgesamt sind fünf Antennenbaugesuche betroffen. In zwei Fällen konnte der Bau verhindert werden. Einmal wegen nicht eingehaltener Grenzwerte sowie massivem Widerstand der Bevölkerung und einmal wegen dem Ortsbildschutz.
In zwei anderen Fällen hat das kantonale Departement für Bau und Umwelt den Entscheid der Gemeinde umgestossen und Baubewilligungen für die zwei Antennen erteilt. Brisanterweise kassiert der Kanton Thurgau in beiden Fällen gleich selber den Mietzins für die betreffenden Antennenstandorte. Es stellt sich schon die Frage, in wie vielen anderen Gemeinden verfährt das zuständige Departement nach dem gleichen Muster?























































































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