Page 13 - 60.Rundbrief
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Datenleitungen, sowie die erforderliche Hard- und Software sowie das erforderliche Personal.
Es ist auch nicht anzunehmen, dass dies je der Fall sein wird, weil dazu schlicht die finanziellen Mittel fehlen.
Die Vereinigung der Kantonalen NIS-Fachstellen, der sogenannte Cercle d’air hat sich bereits letzten Sommer auf folgende Notlüge geeinigt:
Zitat: „Gegenwärtig führen die kantonalen NIS-Fachstellen Stichproben- kontrollen bei den Mobilfunkbetreibern durch. Die Auswahl der zu prüfenden Mobilfunkbasisstationen findet spontan vorort beim Netzbetreiber, das heisst in dessen Betriebszentrale statt. Dabei werden die aktuell eingestellten Betriebsdaten mit den bewilligten Werten verglichen. Die Bewilligungsbehörden haben jederzeit auch die Möglichkeit, die Betriebsdaten jeder Mobilfunkbasisstation in der NIS-Datenbank des BAKOM abzufragen.“ Ende Zitat
Diesem Zitat angefügt sind, je nach Kanton, noch die persönlichen Beteuerungen des jeweiligen Vollzugsbeamten, dass er jederzeit unangemeldet in jede beliebige Steuerzentrale „einmarschieren“ könne.
Unsere Stellungnahme dazu lautete stets: Die Betriebszentralen der Mobilfunkbetreiber haben keine offenen Türen. Vom Eintreffen eines kantonalen Beamten an der Reception bis zu dessen Eintreffen am Steuerpult in der Steuerzentrale, hat der Operator mehr als genug Zeit, durch Betätigen der allgemeinen General-Reset-Funktion, sämtliche Bassisstationen auf einmal, vollautomatisch in die bewilligten Ausgangslagen zurückfahren zu lassen.
Von einer Stichprobe kann hier also nicht gesprochen werden. Als Stichprobe wird von uns nur ein unbemerkter Online-Zugriff auf die Steuerparameter akzeptiert. Und zwar von den Amtsräumen der kantonalen Fachstelle oder der Gemeinde ausgehend.
Bisheriges Fazit von Gigaherz
Solange in den kantonalen Umweltschutzämtern keine Möglichkeit besteht solche Kontrollen, ohne Wissen der Mobilfunkbetreiber, von Ferne vorzunehmen, ist unseres Erachtens die Baubewilligung zu verweigern.
Es wird nicht mehr länger hingenommen, dass Behörden und Gerichte der Bevölkerung dauernd etwas von effizienten Stichprobenkontrollen vorflunkern, ohne die Durchführbarkeit und Existenz solcher Kontrollen bewiesen zu haben.
Unter kritischen Fachleuten wird bereits gemunkelt, das QS-System sei lediglich ein Phantom, da dieses bisher noch nie jemand gesehen hat. Tatsache ist, dass sich bisher noch keine einzige Gerichtsinstanz der Schweiz vom Vorhandensein, geschweige denn vom Funktionieren eines solchen Systems vorort überzeugen konnte.
Das Bundesgericht hat darauf in etlichen Urteilen jeweils betont, dass das BAFU Ende 07 über die Tauglichkeit der QS-Systeme und über die Tauglichkeit der Stichprobenkontrollen Bericht erstatten werde. Dieser Termin wurde unterdessen grosszügig auf Ende März 08 verschoben.
Immerhin hat auf unsere stetigen Vorhaltungen hin das Bundesgericht nun beim BAFU vorzeitig Auskunft über den Stand der Dinge verlangt.
   




















































































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