Page 12 - 60.Rundbrief
P. 12

12
Veranstalter der Wiener Pressekonferenz und Urheber der Hetzkampagne in den Medien gegen Dr. Gerd Oberfeld ist das Forum Mobilkommunikation FMK. Das FMK behauptet folgendes von sich:
Die freiwillige Brancheninitiative FMK ist Ihr (!?) Ansprechpartner bei allen Fragen zu Mobilkommunikation und der Mobilfunk-Infrastruktur.
Das FMK vermittelt zwischen Betreibern und Gemeinden, um gemeinsame (!?) Lösungen zu finden. Wir liefern Ihnen Zahlen, Daten und Fakten (!?), damit Sie sich Ihre persönliche Meinung über Mobilfunk bilden können.
Alcatel-Lucent, Ericsson, FEEI, Hutchison 3G Austria, Kapsch Carrier Com, mobilkom austria, Motorola, Nokia, Nokia Siemens Networks, One, Samsung, Sony Ericsson und T-Mobile unterstützen das FMK.
Ist doch wunderbar diese weltweite Unterstützung durch die Mobilfunkindustrie. Damit könnte man sich doch eine wirklich unabhängige, persönliche Meinung bilden. Oder etwa nicht ?
Schlussbemerkung: Möglicherweise behauptet das Forum Mobilkommunikation demnächst auch noch, den Kurzwellensender Schwarzenburg, welcher vor 10 Jahren aus gesundheitlichen Gründen stillgelegt und ersatzlos abgebrochen werden musste, habe es gar nie gegeben.
Bundesamt für Umwelt meldet klägliches Scheitern des QS-Systems.
Vollzugsbeamte der Kantone müssen die Termine für sogenannt unangemeldete Stichproben in den Betriebszentralen der Mobil-funkbetreiber zum Voraus mit diesen vereinbaren.
Dies schreibt das Bundesamt für Umwelt dem Bundesgericht in einem Brief vom 14. Dezember 07. Es darf einmal mehr gelacht werden!
Mittels Stichproben sollte bewiesen werden, dass das angeblich in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingebaute Qualitätssicherungssystem ein taugliches Instrument zwecks Ueberprüfung der fernsteuerbaren Sendeleistungen und Einstellwinkel auf den im ganzen Land verstreuten, externen Sendeantennen sei. (Urteil von Zermatt vom 10.Januar 2007 Nr. 1A.129/2006)
Das Bundesgericht hatte zuvor zuverlässige Einrichtungen verlangt, die ein Uebersteuern der in den Standortdatenblättern (Baugesuchen) deklarierten fernsteuerbaren Leistungen und Winkel verhindern würden. Urteil von Bolligen vom 10.März 2005 Nr. 1A.160/2004
Gigaherz hat in mehreren Beschwerdeverfahren beim Bundes-gericht
wiederholt darauf hingewiesen, dass sich solche unangemeldeten Stichproben logischerweise ausschliesslich nur online, mittels Datenleitungen zu den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber und mit der erforderlichen Soft- und Hardware bei den kantonalen Umweltschutzämtern und dies erst nur mit speziell ausgebildetem Personal vornehmen lassen.
Wie wir aus sicherer Quelle wissen, verfügte auch Ende Februar 08 noch kein einziger Kanton und keine einzige Gemeinde die zu diesen Stichproben notwendigen




















































































   10   11   12   13   14