Page 10 - 60.Rundbrief
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Gesetzlich zulässig dagegen sei eine Kombination von Negativ- und Positivplanung, sowie vertragliche Regelungen zwischen Gemeinden, falls diese eigene Grundstücke zur Verfügung stelle.
Was Wittwer unter Kombination von Positiv- und Negativplanung versteht, schlug dem berühmten Fass den Boden endgültig aus.
Die Gemeinden könnten privilegierte Wohnlagen mit gehobenen Ansprüchen tatsächlich vor Antennenbauten schützen, wenn sie im Gegenzug weniger privilegierte Quartiere, wie gemischte Wohn/Gewerbezonen oder Arbeitersiedlungen (mit Vorliebe Fremdarbeiterquartiere meinte ein Gemeindepräsident sarkastisch in der Diskussion) für den Bau von Antennen freigeben würden. Selbstverständlich müssten in diesem Fall die privilegierten Wohnquartiere von den unterprivilegierten aus genügend bestrahlt werden können, meinte Wittwer.
Anmerkung Red: Wer diese, an mittelalterliche Verhältnisse erinnernden Aeusserungen nicht glaubt, kann bei Gigaherz gerne die entsprechenden Vortragsfolien von Dr. jur. Wittwer anfordern. Es ist schon erstaunlich, mit welcher Menschenverachtung man heute in der Juristerei einen Doktortitel erlangen kann.
Gemeinden müssen eigene Grundstücke zur Verfügung stellen, wenn sie mitreden wollen.
Auch Wittwer, wie zuvor schon Aemisegger, schlug den Gemeinden vor, Gemeinde- eigene Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Nur so könne via Mietvertrag Einfluss auf die Strahlungsleistung genommen werden. Ein Mietvertrag zwischen Mobilfunkern und Gemeinde lasse auch Spielraum für andere Kompromisse zu. Auch Wittwer ist hier entgegezuhalten, dass ein Gemeinderat mit diesem Vorgehen die nächsten Wahlen nicht überleben wird. Also Herr Wittwer, was soll dieser Unfug? Machen Sie endlich Augen und Ohren auf und steigen sie von ihrem Thron herunter!
Zum Schluss versuchte Wittwer nochmals die Mär von den angeblich 10 mal tieferen Schweizer Grenzwerten an den Mann, resp. die Frau zu bringen. Mindestens gab er zu, dass es sich dabei nur um den Schutz vor thermischen Wirkungen handle weil die nichtthermischen biologischen Auswirkungen zur Zeit nicht beurteilbar wären.
Herr Wittwer, wir von Gigaherz fragen uns schon, wie es möglich ist, mit einer derartigen Leseschwäche den Doktor der Juristerei zu machen? Sehen Sie doch bitte noch einmal nach, was auf der Gigaherz-Internetseite unter den Stichworten „Schweizer Grenzwertschwindel“ alles zu finden ist.
Die Schlussdisskussion auf dem Podium
Obschon alle Besucher ihre Fragen wie verlangt, schriftlich eingereicht hatten, wurde keine einzige davon aus dem Korb gefischt. Waren diese wohl zu heiss?
Der Moderator meinte zwar, diese lauteten sowieso alle gleich oder ähnlich. Also veranstaltete er eine nicht enden wollende Diskussion unter den Podiumsteilnehmern selbst. Die Verbrüderung des Bundesrichters mit dem Swisscom-Referenten wirkte schon etwas peinlich. Einer der 6 Anwälte, die von Gigaherz zur Zeit beschäftigt werden, sagte am folgenden Tag, er habe sich so darüber aufgeregt, dass er die ganze Nacht nicht geschlafen habe!
Abschliessend sei die Frage erlaubt, ob solche Bundesrichter überhaupt noch tragbar sind? Gigherz wird der Sache bei den politischen Oberinstanzen nachgehen. Wer denn sonst?






















































































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