Page 12 - Gemeindebrief-Nr2-2021
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Gigaherz.ch Gemeindebrief 22021׀ Seite 12
Aus der Information des BAFU an die Kantone vom 17. April 2019 "Mobil- funk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz ", Seite 6, Abs. 7.2. :
7.2 Heutiger Erkenntnisstand
Der heutige Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen lässt sich wie folgt zusammenfassen:
ശ Der einzige für den Menschen schädliche Effekt von hochfrequenter
Strahlung, der wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Er- wärmung des Körpergewebes infolge der Absorption der Strahlung. Die- ser Effekt liegt den Immissionsgrenzwerten der NISV zugrunde. Sind diese eingehalten, dann ist der Mensch vor thermischen Wirkungen geschützt. Neusten Untersuchungen zufolge ist der Sicherheitsfaktor jedoch in ge- wissen Situationen kleiner als bisher angenommen.
ശ Aus der Forschung liegen unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtun- gen vor, wonach es noch andere biologische Effekte gibt, die nicht auf eine Erwärmung zurückgeführt werden können. Nach wissenschaftlichen Kri-
bilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress. Ob da- mit Gesundheitsfolgen verbunden sind, ist nicht bekannt, ebenso wenig ob es bezüglich der Intensität und Dauer der Strahlung Schwellenwerte gibt.
ശ Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat hochfrequente Strahlung als möglicherweise krebserregend klassiert, gestützt auf Befunde bei der Nut- zung von Mobiltelefonen. Für die wesentlich schwächere Belastung durch ortsfeste Sendeanlagen fehlen aussagekräftige Langzeituntersuchungen. Die WHO stellt diesbezüglich jedoch fest, dass epidemiologische Studien zu Sendeanlagen (Radar, Radio, TV, Mobilfunk-Basisstationen) nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch deren Strahlung hinweisen.
Die WHO arbeitet seit fünf Jahren an einem neuen Übersichtsbericht zu den Gesundheitsauswirkungen von hochfrequenter nichtionisierender Strahlung. Es ist unklar, wann dieser fertig gestellt ist.
Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Regulierung dieser Strahlung damit nach wie vor angezeigt, wie dies mit den vorsorglichen Anlagegrenzwerten in der Schweiz praktiziert wird (vgl. nach- folgend).
terien ausreichend nachgewiesen ist eine Beeinflussung der Hirnströme.
Begrenzte Evidenz besteht für eine Beeinflussung der Durchblutung des
Gehirns, für eine Beeinträchtigung der Spermienqualität, für eine Desta-





















































































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