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 September 2021 •Basel-Express.eh
a) Ist das überhaupt gesundheitsschädigend?
Redaktion
Der Wissensstand der 5G-Befürworter ist bedenklich. Die promovierte Naturwissenschaftlerin und Nationalrätin Dr. 1sabelle Chevalley, lnitiantin und Kopräsidentin der Plattform CHANCE5G, kennt z.B.
der Strahlung und meint, Elektrosensibilität (EHS) sei eine «Selbstdiagnose» statt eines medizinisch definierten Terminus.
(Foto: wikipedia)
sensivity)seieine« elbstdiagnose»statteinesmedizinisch definierten Terminus.
A u f weichung der Front zugunsten der Gegner von 5G
 In einem Rundschreiben des UVEK vom l 7.4.19 an alle K,ullonsregierungen bat das Departement, die neue, von der Wirtschaft dringend benötigte Technologie nicht zu behindern. Die5G-Frequenzen eiennämlichähnlichwiediebisherigen, «ausser der Beeiliflussw1g der I fimstrüme, der Gehimdurdz-
nur thermische Effekte
blutung der BeeinLrächligung der Spermienqualitäl der Destabilisierung der ErbinformaLionen sowie Auswirkungen aufdie Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxydaliven Zellstress würden sie kaum etwas bewirken». Ja, es sei noch nicht einmal erwie en, «oh diese Phänomene über- haupt gesundheitsschädigend seien», vgl. S. 6 w1ter 7.2.
b) «Wir wissen es nicht»
Am 31.1.21 trat der Präsident des ETII-Rates (der vor- malige Rektor der Unversität Zürich) in einem fnterview mit der onntagszeitung als Botschafter für die Plattform CH CE5G au[ Wiederholt erklär1 der Molekulm·biologe Pro[ Dr. Michael Hengartner in djesem [nterview: «Was wir müder neuen Technik anstellen werden: Wir wissen es noch nicht. Aber lassen Sie mkh ein wenig träumen ... » Er wisse um die kreativen Köpfe, rue damit viele nützliche Dinge aus- tüfteln werden, we halb er sich für 5G einsetze. - Zur Erklä- rw1g weist 1-Ians-U. Jakob auf GeheimverLräge über Sponso- rengelder in Milliardenhöhe, vgl. Gigaherz-Rundbrief 115, S.6.
DiePlattformCHANCE5Gversammeltvi le,dieinuns- erer Gesellschaft Rang und Namen haben. Deren Initiantin und Kopräsidentin, eine promovierte aturwissenschaft- lerin, beehrte uns am 3.6.21 mit einem kritischen Schrei- ben, das mitsamt Replik und Einleitung nachzulesen ist aufwww.mobilfunk-initiative.ch. ufschlussreich i tdieser Briefwechsel hinsichtlich des Wi ensstandes der SG-Be- fürworter. Die Verfasserin des Briefe , Frau Nationalrätin Dr. Isabelle Chevalley, kennt z.B. nur thermische Effekte der Strahlungundmeint,Elektrosensibilität(EH :Electrohyper-
a) Im Gegenzug zur referierten Ahnung losigkeit räuml neuerdingssogardasßAKOM,da BundesamtfürKom- munikation, biologische (gesundheitsschädliche) EJJekte der elektromagnetischen Strahlung weit unterhalb einer merklichen Wärmewirkung ein und wider prichtdamitder sog. internationalen Strahlenschutzkommission fCNIRP.
Bekanntgebung des Europa-Parlaments vom 22.7.21:
c) Die 15 Millionen -chwere, von der EU in Auftrag gegebene REFLEX-Studie (2000-2004), die Einzel- und Doppelstrangbrüche der D S in unterschiedlichen Zel- len von Menschen und Ratten aufwies, ist am 27. l.21 vom Hm1seatischen Oberlandesgericht Bremen abschliessend rehabilitiert worden. Prof. Dr. Alexander Lerch!, Privat- universilät Bremen, hatte mit wiederholten Fälschungs- vorwürfen gegen deren Leiter Prof. Dr. Franz Adlkofer, Universität München, und des en Labortechnikerin eine zwölfjährige Prozesslawine ausgelöst. - Das Schweizer Fernsehen und unsere Bundesämter plapperten den Fäl- schungsvorwurf von Lerchl Jahre lang nach.
Der Technik- und Wissenschaftsausschuss (STOA:
Science and Technology Options Assessment) for- dert nach 175 Seiten Studienübersicht (Review) zum Mobilfunkrisiko ein SG-Moratorium für den gesamten EU-Raum, vgl. www.STOA 5G EU.
Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA vom 13.8.21:
Die Entscheidung der FCC (Federal Communications Commission), seine Leitlinien von 1996 zu Gesundheit und Sicherheit betreffs 5G und drahtloser Technologie nicht zu revidieren, wird zurückgewiesen. Begründung: Die FCC ging auf die Beweisführung der Kläger (11'000 Seiten) nicht ein und brachte für die eigene Entschei- dung keine Argumente vor, insbesondere dass diese Leitlinien vor gesundheitsschädlichen Wirkungen der Strahlung schützen, sofern sie nicht auf Krebserkran- kungen bezogen sind. Von 2013 bis Dez. 2019 wurde die Öffentlichkeit aufgefordert, der FCC Befunde zu Strah- lenschäden zu übermitteln; 2000 Meldungen gingen ein. Vgl. www.FCC.gov - case 20-1025.
d) Das Verwaltungsgericht des Kt. Zürich gab am 1S.1.21 Be -chwerdeführenden Recht und wies deren Einsprache gegen5GzurNeubeurteilunganda Zürcherßaurekurs- gericht zurück, vgl. Urteil VB 2020.00544, Kap. 4.4 und 4.5. Bisher hatte man Einsprachen mit folgendem atz abge- wiesen:« Es besteht kein Anlass, an den usführungen des Kantonalen mtes für Umwelt, re pekLive dessen Fach- stelle für Immission chulz, nur im Entferntesten zu zwei-
b) Die den Bundesrat beratende Arbeitsgrup- pe BERE I chreibt in ihrem Sonder-r ew let- ter vom Januar 2021: «Zusammenfassend kann ge agt werden, dass u-ie-Mehrzahl der Tier- studien w1d mehr als die Hälfte der Zellstudien Hinweise auf vermehrten oxydativen Stress» durch hochfrequen- te elektromagneti ehe Felder und niederfrequente Ma- gnetfelder enlhält. Oxydativer Zellstress sei auch im Bereich der strengeren Anlagegrenzwerte beobachtet worden. - Damit bedürfen alle bisherigen Bundesge- richt urteile zu Mobilfunk und Gesundheit einer Revi- sion. Der erwähnte oxydative Stress führt zu Zellverän-
derungen als Vorstufe von Krebs.











































































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