Starke Frauen
Géraldine Savary
Brigitte Häberli

   

Zwei echte Volksvertreterinnen, die dem Mobbing der Mobilfunkindustrie nicht glaubten, in der vorberatenden Kommission einen fundierten Minderheitsantrag auf Ablehnung der Motionen Noser und KVF-N stellten und dadurch verhinderten, dass dem Antrag der vorberatenden Kommission auf Zustimmung diskussionslos stattgegeben wurde. Wir bedanken uns bei den 2 Frauen ganz herzlich für ihr mutiges Auftreten gegen die "Mobilfunklobby".

Da sagt doch ein Volksvetreter: (Hans Wicki - FDP NW)
Aber wir müssen uns bewusst sein: Unsere Gesellschaft wird immer leidende Teile haben bei irgendwelchen Elementen, in denen wir uns bewegen.

Das Video der Debatte - Mit Kommentaren

Also, diese unsägliche(n) Motion(en) sind vom Tisch und wir könnten zur Tagesordnung übergehen. Da sind aber einige haarsträubende Voten, die während der Debatte im Ständerat zu hören waren und nach einer Klärung schreien! Die Voten sind in diesem Video kommentiert.

Das Resultat ist zwar knapp aber endgültig und es erstaunt doch sehr nach der unlauteren Propagandawelle die 3-4 Tage vor der Abstimmung in der Sonntags- und Tagespresse noch rasch ausgelöst wurde. So holte man doch noch extra den Chef der Com-Com und den Ex-Swisscom CEO höchst persönlich ab, um dem Schweizervolk so richtig einzuheizen. Selbstverständlich ohne die Gegenseite nur mit einer Silbe zu Wort kommen zu lassen.

Auch wieder in dieser Debatte wurde kräftig gelogen. Umso erfreulicher das Resultat. Zeigt es doch auf, dass die Mehrzahl der Ständerätinnen und Ständeräte nicht gewillt waren, den Unsinn der ihnen da von Seiten der Wirtschaft aufgetischt wurde, einfach zu glauben.
Noch während der Debatte kamen die Wirtschaftsvertreter immer wieder mit den WHO-Grenzwerten die doch auch noch nach moderater Lockerung der Schweizer Werte immer noch 10mal höher wären. (?!)
Dies konterte die Sprecherin der vorberatenden Kommissions-Minderheit damit, dass man die hunderten von tief besorgten Zuschriften, welche die Ratsmitglieder erhalten hätten, nicht einfach ignorieren könne und die entsprechende Petition im Internet habe die stattliche Zahl von 4000 überschritten.

Was die Wirtschaftsvertreter wiederum verärgerte war, dass sogar die Bundesrätin angeblich verunglimpft worden sei, was gar nicht etwa lustg wäre! Siehe unter:

 · Doris Leuthard definiert Physik und Funktechnik neu!

Auf den Punkt brachte es dann Ständerat Minder (parteilos) mit seinem Votum, dass weil hier im Rat niemand fachkundig sei, man ebenso gut den Wahrsager Shiva fragen könne ob Mobilfunkstrahlung wirklich so harmlos sei.
Immer wieder wurde von den Befürwortern behauptet, dass wenn die Grenzwerte nicht gelockert würden, man dafür tausende von zusätzlichen Antennen bauen müsse. Was nicht gesagt wurde, war, dass man die Plätze für diese Tausenden zuerst einmal finden müsste.

In den elektronischen Medien herrscht vorerst mal betretenes Schweigen, hat man sich doch schon auf eine wuchtige Annahme der Motion Noser eingestellt und entsprechende Beiträge bereits vorbereitet. SRF3 sendete noch einen befürwortenden Beitrag, während das Abstimmungsresultat bereits klar war. Welch eine Blamage!

Abstimmung Nationalrat

Ja 94 · Nein 90 · Enth. 2 · Abw. 9 · P 1

     

Abstimmung Ständerat

Ja 19 · Nein 20 · Enth. 3 · Abw. 3 · P 1

Wir danken den 2 Ständerätinnen Brigitte Häberli-Koller (CVP TG) und Géraldine Savary (SP VD)

   

Das elektromagnetische Feld

Die Folgen einer „moderaten Erhöhung der Strahlungs-Grenzwerte „nur“ um Faktor 3,

wie dies die Motionäre vorschlagen wäre für die Schweizer Bevölkerung verheerend.

Denn in der Schweiz werden die Grenzwerte nicht in Watt pro m2 angegeben,

sondern in V/m (Volt pro Meter)

Die Mobilfunkforschung im Würgegriff

Die Hochfrequenzforschung befindet sich – wie im Titel angekündigt – im Würgegriff von Industrie und Politik. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung der geltenden Grenzwerte der Hochfrequenzstrahlung um nahezu jeden Preis. Wie wichtig Grenzwerte sind, zeigt die Entrüstung der Öffentlichkeit über die Tricksereien von VW bei der Messung der Abgaswerte von Dieselmotoren. Die Menschen mögen nicht, dass sie mit Phantasie­produkten betrogen werden. Dass dies auch der Fall ist mit den Grenzwerten der Hochfrequenzstrahlung, wissen sie nur noch nicht. Diese schützen nämlich nicht – wie behauptet – die Gesundheit der Menschen, sondern vor allem die Interessen der Mobilfunkindustrie.
Mehr dazu: Mobilfunkforschung im Würgegriff!

Das Konzept zum EMF-Monitoring.

Das Konzept zum EMF-Monitoring. Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates?
An seiner letzten ordentlichen Sitzung im Jahr 2015 (vom 18.Dezember) verabschiedete der Bundesrat noch rasch ein Konzept für das Monitoring elektromagnetischer Felder.

Das wäre an und für sich eine gute Nachricht, aber die weitaus bessere ist, dass die Finanzierung weder geregelt noch gesichert ist und dass die dafür erforderlichen 7 Millionen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Sparwut der eidgenössischen Räte zum Opfer fallen werden. Und das ist gut so.
Mehr dazu: Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates?

   

Der Schweizer Grenzwertschwindel

Das Volk für dumm verkaufen

Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel mit den angeblich 10mal strengeren Grenzwerten, sollen  diese Bilder  berichten. Leuten die gegen den Verfasser dieser Präsentation oder Gigaherz.ch in den Medien Mobbing und Rufmord begehen wollen, sei an das Copyright an diesen Folien und Bildern erinnert.

Die Schweiz kennt 2 verschiedene Grenzwerte

1) Der Immissions-Grenzwert IGW
Dieser entspricht dem in den meisten europäischen Ländern als allgemein gültig erklärten Grenzwerten. Einst empfohlen von der ICNIRP, einem privaten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt und dessen 14 Mitglieder ihre Nachfolger jeweils selbst wählen.
Mehr unter  ICNIRP das neue Spiel begann im September 15

2) Der Anlage-Grenzwert
(früher Vorsorgewert genannt) dagegen gilt an jenen Orten, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen. Das heisst, an sogenannten OMEN (Orten mit empfindlich Nutzung)

Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte die schweizerische Landesregierung (Bundesrat), mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.
Mehr lesen unter:  Der Schweizer Grenzwertschwindel

7 Millionen für ein NIS-Monitoring

Für 7 Millionen ein NIS-Monitoring aufzubauen und zu finanzieren, möge sich die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates bitte aus dem Kopf schlagen.
Denn das Konzept hierzu, welches der Bundesrat anlässlich seiner letzten diesjährigen ordentlichen Sitzung vom 18.Dezember noch rasch verabschiedet hat, taugt nicht im Entferntesten dazu die Strahlungssituation in der Schweiz so darzustellen, wie diese in der Realität vorkommt.
Mehr lesen unter:  Schlechter Silvesterscherz des Bundesrates

Die Mentalität,

nur zu glauben,

was man sieht.

"Diese Mentalität" gilt auch nach 350 Jahren noch.  Die Mobilfunklobby und ihre unsichtbaren Funkwellen ist das Musterbeispiel heute!

Bis Anton Van Leeuwenhoek 1666 das Mikroskop erfand, glaubten die Menschen viele Dinge, die nicht wahr waren. Wir dachten nicht, dass kleine Lebewesen auf unserer Haut rumkrabbeln, oder dass unser Wasser voll mit winzigen Kreaturen ist, die wir dann mit dem Wasser trinken.
Niemand glaubte dies, bis die Wissenschaft es bewies.

Bundesgericht öffnet Schleuse zur Totalverseuchung.

Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht

Die Bilder waren lange Zeit verschollen und konnten erst kürzlich auf einer alten Festplatte aufgefunden und wiederhergestellt werden. Erstellt haben diese Grafiken das Bundesamt für Kommunikation (Schweiz) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut METAS anlässlich einer Forschungsarbeit in der Stadt Salzburg vor ca. 10 Jahren. Damals ging es darum, dass österreichische Mobilfunkanbieter mit dem Land Salzburg ein Abkommen abgeschlossen hatten, in welchem Grenzwerte von 0.6V/m vereinbart worden sind. Wie zu erwarten war, futierten sich die Mobilfunkgesellschaften um die Einhaltung dieses Abkommens, was mit dieser Arbeit zu beweisen war.

⇒  Der Schweizer Grenzwertschwindel

Das Handy-Gesundheitsrisiko

Der Schweizer Grenzwertschwindel

Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Auch im Ausland.

⇒  Gekaufte Rechtssicherheit

Gekaufte Rechtssicherheit

Gekaufte Rechtssicherheit

Wer da glaubt, die Mobilfunkanbieter Sunrise, Swisscom und Orange hätten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. Februar 2012 eine Milliarde Franken in die Staatskasse abgeliefert, nur um durch die paar Quadratkilometer Luft über dem Land hindurchstrahlen zu dürfen, irrt sich ganz gewaltig.

Angeboten und gewährleistet von der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Milliarde (das sind 1000 Millionen harte Schweizerfranken) wurde den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst, bis ins Jahr 2028.
Das bedeutet im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.

⇒  Bericht von der BIOEM 2015

Bericht von der BIOEM 2015

Politiker sollten das lesen!!

Ein Bericht über das jährliche Meeting der Bioelectromagnetics Society im Asilomar Conference Center, California USA, vom Juni 2015 über elektromagnetische Strahlensicherheit.

Wie bereits im Jahr 2014 hat Professor Dariusz Leszczynski im Jahr 2015 mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative auch an der BIOEM2015 teilgenommen. Leszczynski zählt heute zu den Forschern, die sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten über molekularbiologische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder international hohes Ansehen erworben haben. Was ihn aber ganz besonderes auszeichnet, ist die Tatsache, dass er Ethik und Moral über sein berufliches Fortkommen gestellt hat. In seinem Bericht über die BIOEM2015 gibt Leszczynski Einblick in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Er zeigt auf, dass ein zuverlässiges Urteil über mögliche gesundheitliche Risiken der Hochfrequenzstrahlung immer noch nicht möglich ist, nennt den Forschungsansatz, mit dem nach seiner Überzeugung entscheidende Fortschritte erzielt werden könnten und kritisiert die zahlreichen Irrwege, mit denen Erkenntnisgewinn lediglich vorgetäuscht wird.

⇒  Schielende Mobilfunkantennen

Bei Allem was gegen Mobilfunk spricht, stellen sich Berner Behörden gerne besonders begriffsstutzig. So auch bei schielenden Antennen, sprich Antennen mit Seitensteuerung.

Neue Mobilfunk-Technologien halten sich nicht an eine veraltete Gesetzgebung. Die Entwicklung findet weltweit ungebremst statt – bei uns sucht man Beruhigungspillen dafür, dass gebaut werden darf, was nach den Gesetzen nicht erlaubt ist.

Hält der seitlich herumtanzende Strahl die Grenzwerte überall ein ? Bei „schielender Antenne“ muss man in weiteren Wohnungen prüfen, ob die gesetzlichen Limiten eingehalten werden oder nicht. Das hat SUNRISE / HUAWEI in Langenthal nicht gemacht, man rechnet seelenruhig wie bisher mit einem einzigen Strahl „geradeaus“. Bald ist eine Wohnung gefunden, wo bei 30° Ablenkung die Grenzwerte klar überschritten werden (5.31 V/m). Mit Rechnung und Resultat wurde das in der allerersten Einsprache gerügt, aber es ist auf taube Ohren gestossen. Die Behörden haben diese Rechnung zwar nie bestritten, aber auch nie akzeptiert – denn sonst könnte man ja die Antenne nicht bauen ?

⇒  Schmiergeldskandal

Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.

⇒  Wahltag ist Zahltag

Verschiedentlich wurden wir angefragt, wer sich von den vielen Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesparlament am ehesten für die Anliegen von Elektrosmog-Betroffenen einsetzt. Wir haben diesbezüglich die Geschäftsdatenbank des Nationalrates nach politischen Vorstössen von National- und Ständeräten durchforstet und eine  Wahlempfehlungs-Liste  erstellt.
Hier ist ein weiterer Link zu den detaillierten Informationen in den  parlamentarischen Vorstössen  .

⇒  28‘000 Euro Entschädigung

Eine Agenturmeldung aus Frankreich beschäftigt die deutschsprachige Presse.

Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen. Die Klägerin Marine Richard sprach von einem „Durchbruch“ für Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für „tausende Menschen“ sein. Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frankreichs in einem Haus ohne Elektrizität.

VIDÉO - La justice a reconnu pour la première fois en France l'existence d'un handicap grave dû à l'hypersensibilité aux ondes électromagnétiques.

⇒  Geht’s eigentlich noch?

Ausgerechnet ungeborenes Leben mit Grenzwerten schützen die 100 bis 300mal höher sind als diejenigen für die Allgemeinbevölkerung?

Per 1. Juli 2015 haben Bundesrat Johann Schneider-Amman (FDP) und seine Helfer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektromagnetischer Felder) für Schwangere bis 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte eingeführt als diejenigen, welche für die Allgemeinbevölkerung gelten.

  • Im Bereich 16.6Hertz – Bahnstrom – 300mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
  • Im Bereich 50Hertz – Netzstrom, allgemeine Stromversorgung in Haushalt, Industrie und Gewerbe – 100mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
  • Im Bereich 20-100 Kilohertz – Magnetfeldkochherde, Induktionskochherde – 6.25 mal höher als für die Allgemeinbevölkerung

⇒  Fragwürdige Beratung

Endlich: Röösli darf nicht mehr allein - Nämlich den Bundesrat in Sachen Nichtionisierender Strahlung beraten.

Seit Anfang 2015 ist Dr. Röösli dazu jetzt eine Arbeitsgruppe beigestellt, die möglicherweise eine etwas breiter abgestützte Meinung vertritt, als der als Schweizer Lerchl bekannte Abstreiter jeglicher gesundheitlicher Zusammenhänge mit elektromagnetischen Feldern.
Ende 2011 wollte Dr.Röösli sogar, zusammen mit dem kürzlich rechtskräftig und endgültig wegen seinen verleumderischen Tätigkeiten verurteilten Prof. Dr. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität, den 2B-Entschluss der IARC, der Internationalen Krebsagentur der WHO, neutralisieren.

Motivation
Weil die Mainstream - Medien die Wahrheit auf den Kopf stellen, der Politik in die Hände spielen und dabei die öffentliche Meinung manipulieren.
Joe Schlumpf