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MEDIENMITTEILUNG - Freitag, 21. Oktober 2016 17h15


Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen, welche eine möglichst rasche Modernisierung der Mobilfunknetze verlangt.

​Im Rahmen der Beratung der Motion 16.3007 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) hat die Kommission zunächst die interessierten Kreise – Mobilfunkbetreiber und Umweltmediziner – angehört. Dabei ist sie über die Forderung der Mobilfunkbetreiber nach einer massvollen Anhebung des Anlagegrenzwertes orientiert worden. Auch hat sie Kenntnis genommen von den neuen Anlagen wie dem Mikrozellennetz, das in städtischen Gebieten bereits verbreitet ist, sowie von den Netzproblemen in nicht städtischen Gebieten. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Diese verlangt eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Die KVF-S beantragt die Annahme dieser Motion, weil sie das Mobilfunknetz so rasch wie möglich modernisieren will.

In seiner Motion behauptet Ständerat Ruedi Noser die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland.

Schauen Sie das Video an, ( oder diese Folien ) und dann wissen Sie, dass die EU und die Schweiz auch hier auf einer "ganz anderen Spur fahren"! 

Ausserdem hat die KVF-N die Einreichung von zwei Kommissionsvorstössen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze beschlossen. Einerseits soll der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinitionen vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden. Andererseits soll geprüft werden, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden könnten.  ( So wurde Abgestimmt )


Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.
In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits aus physikalischen und technischen Gründen ganz von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist.

Schweiz und EU - der grosse Unterschied

Hier wird der Grenzwert-Schwindel erklärt.

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